Würdet ihr das für 80.000€ machen?
angenommen euer Nachbar der im Altersheim seit 3 Monaten ist hat 80.000 auf dem Konto und er möchte nicht das dieses Geld sein Sohn bekommt und er selber meinte das du alles von ihm bekommst. Jedoch hättet ihr dann Angst das es im Dorf rum geht das du dann alles bekommen hast.
würdet ihr die 80k nehmen oder lieber nicht da ihr dann ein großes Schamgefühl habt
7 Antworten
Dem Sohn steht sein Pflichtteil aber zu, wenn er den alten Vater nicht versucht hatte zu töten. Es wird Ärger mit dem Sohn geben. Was der alte Man möchte, soll er beim Notar schriftlich machen und nur das zählt nachher, was als Testament im Gericht auch schriftlich vorliegt und nicht das, was er Dir nur sagt. Wenn er das ernst meint, muss er ggf. auch mit Dir zum Notar gehen. Er kann sich dort beim Notar bitte beraten lassen wie er es machen kann, seinen Sohn zu enterben oder noch zu Lebzeiten sein Geld zu verschenken an Dich oder wen sonst und wie man das rechtlich sicher machen kann.
Dem Sohn steht sein Pflichtteil, die Hälfte des Erbes zu außer bei Mordversuch gegen den Vater= bei also Erbunwürdigkeit.
Er wird dies nicht bekommen. Das ist alles schon geregelt
das sieht der Sohn anders. Mein Vater war auch von seinem Vater enterbt worden, hatten sich nie gut verstanden und hat dann einen Prozess gewonnen gegen die katholische Kirche und die mussten das Haus seines Vaters dann an meinen Vater raus geben, das sein Vater der Kirche vererbt hatte. Mein Vater, Jurist, hatte gegen diese Enterbung geklagt mit Erfolg. So einfach wier Du meinst, ist es nicht.
kirche Blabla, der Sohn und der Vater sind zerstritten, beide sind im Altersheim nur ist er 30 Jahre jünger als sein Vater.
Wie auch immer. Geht zum Notar zur Beratung. Alles bekommt sonst der Sohn und auch das Altenheim. Der Sohn ist der gesetzliche Erbe und nicht Du, nur weil er das mündlich sagt. Sohn wird Dich anzeigen wegen Erbschleicherei.
Der schon enterbt ist und als einziger würde dieser Nachbar in Frage kommen.
Das Sozialamt kommt in Frage, wenn die die Kosten für das Heim zahlen und das Geld zurück fordern. Bei mir haben sie nach dem Tode meines Vaters von mir auch die Kosten für mein Internat zurück gefordert vom Sozialamt und die musste ich zahlen und sein Haus wurde verkauft und das Geld an das Sozialamt zurück gezahlt. Du kannst und Darfst es nicht unterschlagen und schaffst das auch nicht. Die Bank macht den Betrug nicht mit. Die Banken sind meldepflichtig bei so hohen Beträgen und melden das an das Finanzamt weiter. Erbschaftssteurer fällt auch an. Diese muss der Sohn zahlen.
Mag sein. Das Altersheim wird anders finanziert
Da bleibt dennoch das Pflichtteil... und der Beschenkte darf Schenkungssteuer zahlen...
Das Altersheim wird auch vom Sozialamt bezahlt, wenn die Rente nicht reicht und auch kein Vermögen da ist. Aber besteht dann die Möglichkeit an ein Vermögen zu kommen, dann wird das Sozialamt dieses auch einklagen.
Erstmal wird er noch viel Geld für das Pflegeheim benötigen. Danach hat der Sohn Anspruch auf den Pflichtteil und das sind 50% vom Erbe.
Natürlich nehm ich das.
Der Sohn hat Anspruch auf den Pflichtteil.
Ist schon alles geklärt das er diesen nicht bekommt.
Wie ist das denn gemacht worden? Es nennt sich Pflichtteil.
Man kann unterschreiben, das man es nicht möchte.
Mein Vater wollte damals, das ich sowas mache.
Ich würde es nehmen und die Klappe halten. Viele Leute plappern dann, da muss man sich aber strikt beherrschen
Ist ja auch möglich das der alte im Altersheim redrt
Dem Altersheim steht das Geld auch zu für seine Unterkunft dort und seine Beerdigungskosten sollte auch daraus bezahlt werden und Schulden auch von bezahlt werden, wenn er welche hat.
vom Sozialamt? dann steht aber dem Sozialamt sein Geld zu.
Auch nicht von diesem Amt. Darum geht’s auch nicht.
Lasst euch beraten bei einem Notar. Mehr kann ich euch nicht sagen. Einige Jahre im Heim werden sein ganzes Geld aufbrauchen.
Es würde alles so gehen wie oben gesagt, zwischen Sohn und Vater ist eh Streit weshalb er nichts Verben wird an seinen Sohn. Im Testament würde der Nachbar auch stehen (als einzige Person)