Würde etwas dagegen sprechen, wenn man in der Öffentlichkeit bei heißem Wetter einen kurzen Bikini wie im Bild trägt?
43 Stimmen
23 Antworten
hallo,
ich finde das kommt ganz darauf an, was man macht. Radfahrern zb ist kein Problem. shoppen oder in den Gastgarten würde ich vielleicht nicht gehen.
ich war selbst schon mit fingen Bikini-0berteil bei 38 grad kurz im Supermarkt ein Getränk kaufen. Kein Mensch hat was gesagt. Wohlgemerkt hatte ich Shorts untenrum drübergezogen.
also es hängt stark davon ab. Übertreiben sollte man es nicht.
Hii
Warum nicht, wenn man das Aussehen und die Figur dafür hat finde ich kann man es zeigen.
Lg
Hallo Rukaruko,
an Badeorten an der See habe ich schon vereinzelt Menschen gesehen, die in der Stadt einen Bikini getragen hatten.
Dort erscheint dieser Modestil außerhalb vom Strand- oder Badebereich gesellschaftlich etabliert.
An anderen Orten habe ich den Stil noch nicht außerhalb von Badebereichen gesehen - und ich vermute, dass er noch nicht gesellschaftlich etabliert ist.
Der Artikel 2 (1) des GG (D) verbrieft die freie Entfaltung, wobei "die Rechte anderer " nicht "verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz" verstoßen würde. Modischer Ausdruck ist als freie Entfaltung einzelner Menschen zu verstehen.
Das "Sittengesetz" erscheint an der Stelle als ein "Weichmacher", wobei nicht deutlich ist, um welches Gesetzeswerk es sich handeln könnte und ob es dieses Gesetz tatsächlich gibt. Da gäbe es Raum, um einer Person "Verstöße" nachzusagen.
Dann sagen wir "in dubio pro reo" in der gleichen Weise, denn nach meiner Rechtsauffassung geht das GG vor. Die Rechte andere sind durch einen modischen Ausdruck nicht als verletzt darstellbar - auch wenn jemand die Mode selbst nicht trägt oder warum auch immer nicht billigt.
Ein in dem Sinne rechtsfreier Raum können öffentliche wie private Gebäude oder Gelande sein, wo jemand im Rahmen eines Hausrechts Menschen Verweise erteilen könnte. Das mag benutzt werden, um gesellschaftliche Paradigmen oder Religionismen in der eigenen Umgebung durchzusetzen. Rechtsmittel wären in einem solchen Falle nach meinem Rechtsverständnis anzuwenden, wenn der Bereich zwar privat wäre aber öffentlich zugänglich ist.
Aber wer weiß, vielleicht kommt auch der Bikini, Badeanzug und die Badeslips und -shorts auch bald abseits von viel Wasser modisch in die City.
Mit vielen lieben Grüßen
Earthcitizen
das ist Italien, nicht hier. Nur ein Beispiel, dass ein Verbot da rasch zurechtgezimmert ist - aber derzeit in Dland m.W. ok
Könnte halt sein, dass man dich komisch anschaut aber sonst spricht nichts dagegen.