wovor kann gelbes blinklicht bei einem fahrzeug warnen?

2 Antworten

Siehe StVO

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

 (1)

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle
übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2)

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.

 (3)
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.
Es kann ortsfest oder von
Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist
nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich
langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Überlänge.

Überbreite.

Niedrige Geschwindigkeit

und einiges mehr.