Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft - Kündigungsfrist?
Bitte, wer kann helfen?
ich darf innerhalb meiner Wohnungsbaugenossenschaft die Wohnung wechseln. Nun habe ich heute eine Zusage bekommen und bin happy. Happy war ich allerdings nicht mehr so sehr, als man mir mitteilte, dass die Kündigungsfrist regulär eingehalten wird. Heißt, ich muss 2 Monate lang doppelt Miete zahlen. Das ist nicht so lustig. Im Normalfall, also bei einer Kündigung ohne Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft ist das so und auch völlig legitim. Aber ich Wechsel doch nur innerhalb der gleichen Genossenschaft und mache meine jetzige Wohnung frei für Neuvermietung.
Gibt es da grundsätzliche Regelungen oder kann die Genossenschaft das selbst entscheiden, wie sie mit der Kündigungsfrist umgeht? Okay, ich habe somit genug Zeit für den Umzug, würde mir aber lieber diese finanzielle Zusatzbelastung sparen und zügiger umziehen.
Hat da jemand Erfahrungen oder einen Tip?
Danke schonmal 🙃
1 Antwort
Aber ich Wechsel doch nur innerhalb der gleichen Genossenschaft und mache meine jetzige Wohnung frei für Neuvermietung.
Waere das denn anders, wenn es sich um 2 verschiedene Vermieter handeln wuerde? Auch dann wuerdest du doch die alte Wohnung fuer eine Neuvermietung frei machen. Da macht es doch keinen Unterschied, ob es sich bei beiden Wohnungen um den gleichen Vermieter handelt oder um verschiedene.
Auch bei einem Wechsel von einer in eine andere Wohnung des gleichen Vermieters endet ein Mietverhaeltnis und es beginnt ein neues. Es handelt sich also um 2 voneinander unabhaengige Mietverhaeltnisse. Natuerlich unterliegt die Beendigung des einen auch den gesetzlichen oder vertraglichen Kuendigungsfristen.
Darauf kann der Vermieter verzichten, muss es aber nicht.
Genau das wollte ich wissen. Ich dachte, innerhalb einer Wohnungsgesellschaft gäbe es andere Reglements. Da ja meine Wohnung schnell wieder vermietet werden kann, hat die Gesellschaft/Genossenschaft keine großen Leerzeiten. Aber gut. Muß ich durch. Zahle ich 2 Monate doppelt. 🙄