Wird meine Praktikumsvergütung vom Jobcenter abgezogen?


25.11.2021, 21:14

Steuerklasse 1

3 Antworten

Es kommt darauf an, als was Dir die Vergütung gezahlt wird.

Wenn sie als Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sollten nur 50 € davon 'abgezogen' werden.

Wenn sie normal versteuert wird, hast Du einen Grundfreibetrag von 100 € plus 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Rests.

Wenn es eine normale Vergütung ist, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll , dann hast Du einen Freibetrag von 100 Euro.

Auf die übersteigenden 100 Euro kommen 20 % Freibetrag = 20 Euro dazu, dass wäre bis 1000 Euro Brutto der Fall.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kämen dann nochmal 10 % an Freibetrag dazu, die dann theoretisch vom Netto abgezogen werden und dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen ergeben würden.

Es blieben dann von deinen 200 Euro voraussichtlich 80 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen und 120 Euro Freibetrag.

Selbstverständlich werden Einkünfte angerechnet

Du hast einen Grundfreibetraf von 100 Euro

das darüberhinausgehende kannst Du zu 20% behalten

das heißt es werden 80 Euro angerechnet (Harz IV entsprechend gekürzt)