Wir wohnen in einem 2-familienhaus mit dem Vermieter zusammen. In unserem Mietvertrag steht nur "Gartennutzung nach Absprache" Kann er die Nutzung verbieten?
2 Antworten
Ja, kann er. Wenn ihr fragt, ob ihr am Sonntag von 11 - 15.00 Uhr grillen dürft und er sagt NEIN, habt ihr euch abgesprochen.
Gute Frage, ich würde sagen ja. Gartenpflege gehört zu den kalten Betriebskosten nach BetrKV. Die muss man auch zahlen, wenn man den Garten nicht aktiv nutzen kann, er gehört zu dem Wohngebäude und Kosten die für das Gebäude anfallen gehören nun einmal in die Betriebkosten, z. B. der Strom für die Treppenbeleuchtung oder die Fahrstuhlkosten, die auch derjenige mitbezahlen muss, der in Parterre wohnt.
Naja, kann er schon... Ist ja "nach Absprache" Und da er der Vermieter ist, hat er wohl das sagen...
Bisher konnten wir dort sitzen und hatten eine Stuhlgruppe mit Sonnenschirm und haben sogar ein Beet bepflanzt und gepflegt. Nur der Rasen wurde vom Vermieter gemäht. Kann er denn dann Gartenpflegekosten abrechnen, wenn wir den Garten nicht mehr nutzen dürfen?
Ohje, so genau weiß ich das nicht, aber wenn ihr den Garten nicht nutzen dürft, wird er euch auch die Pflegekosten nicht in Rechnung stellen können.
Bisher konnten wir dort sitzen und hatten eine Stuhlgruppe mit
Sonnenschirm und haben sogar ein Beet bepflanzt und gepflegt. Nur der
Rasen wurde vom Vermieter gemäht. Kann er denn dann Gartenpflegekosten
abrechnen, wenn wir den Garten nicht mehr nutzen dürfen?