Winterreifenpflicht auf dem 50ccm Roller?
Ich möchte mit meinem Roller (50ccm) für einen wichtigen Termin in die Stadt fahren, da ich kein Auto zur verfügung habe und aktuell niemanden der mich fahren kann.
Online habe ich gelesen, dass die situative Winterreifenpflicht gilt.
Wir haben 2°C, die Straßen sind teilweise Nass, aber keinerlei Glätte. Allerdings liegt auf den Häusern teils Schnee.
Würde dann die situative Winterreifenpflicht greifen oder sind Roller gar davon ausgeschlossen?
Ich traue mich, mit dem Roller bei solchen Verhältnissen zu fahren und sollte daher keine große Rolle hier einnehmen. Ich fahre zu einem großen Teil auf Feldwegen weil ich auf dem Dorf wohne - somit bin ich eine gefahr für mich selbst und nicht für andere.
2 Antworten
Siehe §2 StVO:
(3a)Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
2. einspurige Kraftfahrzeuge,
Es gibt keine Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge in Deutschland, aber durchaus gewisse Einschränken. Der folgende Artikel des ADAC fasst auch das ganz gut zusammen.