Willenserklärung BGB
Hallo, hatte heute was im Unterricht und bin mir nicht so ganz sicher ob ich es richtig Verstanden habe. Ich Schreib es euch mal auf:
Willenserklärung 1) Objektiver Tatbestand schriftlich, mündlich, kongludent
2) Subjektiver Tatbestand a) Handlungswille b) Erklärungswille c) Geschäftswille
also, 1. Frage ist der überbegriff die Willenerklärung? 2.Frage kan mir jemand bei der Nummer 2. die drei Sachen so erklären das ich es verstehe? Also irgendein Beispiel für a-b und c
Danke im Vorraus
2 Antworten
Eine Willenesnserklärung ist z. b. die Kündigung eines Vertrages. Haßt du z. b. einem Sparvertrag und Du kündigst diesen ,ist dies eine einseitige Willenserklärung. Auf Grund derer Dir dein Guthaben ausgezahlt wird.
Da steht alles http://de.wikipedia.org/wiki/Willenserklärung
Ja, das ärung hat er nicht mitgenommen, dann musste den Link halt kopieren.
Die Erklärung muss aus der Sicht eines objektiven Dritten darauf schließen lassen, dass jemand (freiwillig) handeln will. Dies ist z.B. nicht der Fall bei äußerer Gewalt.
Ist doch 1a erklärt auf Wiki. Kann es eher sein, dass du keine Lust hast, selbst zu suchen?
nein daran liegt es sicher nicht, aber ich dachte das dieses Portal genau für so was da ist oder? Nämlich wenn man eine Frage hat bei der man nirgends weiter kommt und sie einfach erklärt haben will. Ich finde es auf Wiki halt nicht so toll erklärt und habe das schon öfter festgestellt das wenn es mir jemand vernünftig mit einem Beispiel erklären kann ich es dann auch verstehe. Was ist bloß in diesem Forum los das man nur so halbherzige Antworten bekommt? Nicht böse gemeint deine Antwort ist ja O.K. aber ich hab in letzter Zeit ganz blöde Antworten auf normale Fragen bekommen das ich mich Frage ob hier nur Punkte gesammelt werden?!
sorry, der Link klappt nicht und außerdem dachte ich das es mir jemand vernünftig erklären kann denn mit Wiki komm ich irgendwie nicht zurecht