Wilderei?

4 Antworten

Abgesehen davon, dass du wahrscheinlich gegen das geltende Waffenrecht verstoßen würdest - es ist in der Regel nicht erlaubt, eine Schusswaffe bei sich zu tragen - darfst du dir das Tier oder Teile davon wie z. B. das Fell natürlich nicht aneignen. Das wäre Wilderei. Aneignen darf sich ein Tier nur derjenige, der in diesem Gebiet der Jagdausübungsberechtigte ist - also entweder der Eigentümer des Gebiets ist und einen gültigen Jagdschein hat oder Jagdpächter ist (d. h. mit Erlaubnis des Eigentümers die Jagd ausübt).

Wolf und Bär sind außerdem im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im Anhang II gelistet. Ein Handel ist deshalb nur mit Genehmigung möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Biologiestudium, Universität Leipzig

Auch, wenn du aus "Notwehr" ein Tier tötest - wozu du wohl eine (erlaubte) Waffe mit dir getragen hast - darfst du es dir nicht einfach aneignen (auch nicht Teile von ihm) !

Du musst es behördlich melden - es wird dann abgeholt.

Bevor ein Bär oder Wolf dich angreift, muss aber einiges passieren - oder spielst du auf den getöteten Jogger im Trentino an ??

Da es - außer auf dem eigenen eingezäunten Gelände - nicht legal ist, eine Waffe zu führen, stellt sich diese Art der Notwehr Situation ziemlich sicher schon gar nicht.

Aber wenn doch, dann ruft man den örtlichen Jäger oder Förster an und der kümmert sich um den Fall und entsorgt das Tier, das man natürlich nicht behalten darf.

Dann hast du dich gewehrt, das ist soweit in Ordnung. Du musst es dann dem örtlichen Hegering melden, damit das Tier entsorgt werden kann.