Wieviele Bewerbungen per Monat schreiben?
Hallo
Ich bekomme ALG 2 und muss laut eine Eingliederungssvereinbarung 5 Bewerbungen pro Monat schreiben.
Ich habe aber 10 Bewerbungen bekommen und noch 6 per Post bekommen.
Muss ich mich jetzt an alle diese Firmen bewerben ? Sehr viele Stellen sind sehr weit entfernt, ich werde so kaum was verdienen.
Mfg. riddick482
5 Antworten
Wenn Du so unflexibel bist, findest Du nie einen Job. Das Amt bezahlt Dir auch an anderen Orten eine Wohnung und sogar den Umzug.
Wenn man sich nicht so anstellt und auch bereit ist, woanders als bei Mama eine Arbeit zu suchen, findet man auch eine.
Viel Glück !
Doch, den Monat bei Arbeitsaufnahme bekommt man noch die vollen Fahrtkosten erstattet.
1. Umziehen?
2. Kaum was verdienen ist besser als gar nichts verdienen.
3. Nur, wenn ich weniger verdienen würde als ich durch ALG2 bekomme, würde ich da nicht hinfahren.
du bist verpflichtet dich auf alles zu bewerben. deine egv zeit die mindestanzahl an bewerbungsforderungen an. du brichst dir also keinen zacken aus der krone ein paar mehr zu schreiben.
weiterhin ist es egal wo die stelle ist, du musst dich bundesweit bewerben und wenn nötig eben einfach umziehen.
Wen die stellen weiter als 2 Stunden weg sind darf das Jobcenter die gar nicht vorschlagen weil mehr als 2 Stunden pro fahrt ist gesetzlich gar nicht zumutbar!
2.Fahrtkosten zu einer Bewerbung muss das Jobcenter im voraus dann auszahlen wen du einen Termin hast den es gibt urteile vom Bundesverfassungsgericht das jemand der hartz 4 bekommt dafür kein Geld ausgeben muss da es nicht Im Regelsatz beinhaltet ist!
Wen du dann aber nichts verdienst oder so schulden machen würdest kann udn darf das Amt das so nicht vorschlagen !
4 Für den ersten Monat kann man auch Fahrgeld bekommen den in der zeit bekommt man ja auch noch einmal hartz 4 die frage ist nur ob man das dann zurückzahlen muss! zb fängst du am 1.9 zu arbeiten an und bekommst dein ersten Lohn am 31.09 musst du es zurück zahlen am 1.10 nicht mehr!
Hi
bekomme ich eine Sperre, wenn ich nur 10 Bewerbungen statt 16 pro Monat nachweise ? Laut meine EVB muss ich Minimum 5 pro Monat nachweisen.
ein minimum von 5 musst du nachweisen. wenn du die anderen 16 - die du übrigens erstattet bekommst - nicht nachweist, bekommst du eine sanktion keine sperre. solltest du u25 sein, würden 100% sanktioniert werden für drei monate.
1. er muss sich bundesweit bewerben, also kann die stelle auch in timbuktu sein. somit ist deine aussage falsch - das jc darf sehr wohl von ihm verlangen das er sich bewirbt.
2. fahrtkosten wird das jc dann vorher auszahlen, wenn eine einladung zum vorstellungsgespräch vorliegt. sonst gibts nix
4. man kann nicht nur für den ersten monat fahrgeld bekommen, sondern sogar bis zu 6 monate. bei bedarf kann das sogar verlängert werden.
du kannst dir auch selber Firmen suchen bei denen du dich dann bewirbst!
Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterzeichne dann bekomme ich überhaupt nichts, nicht mal die Fahrkosten am Anfang.