Wieso demonstrieren so viele Muslime?
Gegen Israel oder so. Sind Demos im Islam denn nicht verboten?
5 Antworten
Demonstrationen gehören zu den zeitgenössischen Mitteln des Meinungsausdrucks und der Äußerung von Gefühlen und Empfindungen. Die Demonstrationen, über die hier gesprochen wird, sind solche, die frei von verbotenen Handlungen und Verstößen sind, wie etwa: die Vermischung von Männern und Frauen während der Demonstration und das Herausgehen von Frauen in einem Zustand des Tabarruj (Zurschaustellung ihrer Schönheit) sowie Übergriffe auf das Eigentum der Menschen wie das Zerstören von Autos und Geschäften oder das Verbrennen von Gebäuden und die Verwendung von Schimpfwörtern und Beschimpfungen und das Rufen von Parolen, die die Schari'a nicht billigt.
Demonstrationen werden durch folgende islamrechtliche Regeln geregelt:
Erstens: Die Regel, dass der Grundsatz bei den Dingen die Erlaubtheit ist. Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte darüber: [Ein umfassendes Wort und eine allgemeine Aussage und eine vortreffliche Angelegenheit von großem Nutzen und weitem Segen, zu der die Träger der Schari'a in unzähligen Handlungen und Ereignissen der Menschen Zuflucht nehmen]. Es ist bei den Rechtsgelehrten (Fuqaha) und Rechtstheoretikern (Usuliyyun) bekannt, dass Handlungen unter die Allgemeinheit dieser Regel fallen. Al-'Allamah Al-'Uthaymin sagte: [Der Grundsatz bei den Dingen allgemein, den Handlungen und Gegenständen und allem, ist die Erlaubtheit]. Basierend auf dem Vorangegangenen fallen Demonstrationen unter die vorherige Regel und die Aussage über ihr Verbot ist falsch, denn es gibt kein Verbot außer durch einen Text.
Zweitens: Die Gelehrten stellten fest, dass Mittel die Urteile der Ziele haben, so sind Demonstrationen ein Mittel der Solidarität mit den Muslimen, und in ihnen ist eine Äußerung der Wahrheit, und eine Ablehnung der Ungerechtigkeit, und eine Schärfung des Eifers, und ein Ausdruck davon, dass die Muslime wie ein einziger Körper sind. So besteht kein Zweifel, dass die Demonstration ein Mittel für großartige Ziele ist, und diese Ziele sind islamrechtlich gefordert, so ist das zu ihnen führende Mittel islamrechtlich gefordert.
Drittens: Man kann die Erlaubtheit von Demonstrationen basierend auf der Regel der Maslaha Mursalah (ungebundenen Maslaha (öffentliches Interesse)) ableiten, und das ist jene, für die kein Beweis aus der Schari'a bezüglich ihrer Berücksichtigung noch ihrer Aufhebung vorliegt. Es wird gesagt [Diese Praktiken, die nicht in der prophetischen Zeit vorkamen, und nicht in der rechtgeleiteten Zeit bekannt waren, und die die Muslime in ihren frühen Epochen nicht kannten, sondern die zu den Neuerungen dieser Zeit gehören: sie fallen nur in den Bereich der Maslaha Mursalah ... und ihre Bedingung ist: dass sie nicht zu den Angelegenheiten der Gottesdienste gehören, damit sie nicht in die Bid'ah (religiöse Neuerung) eintreten, und dass sie von der Art der Interessen sind, die die Schari'a billigte, ... und dass sie keinem islamrechtlichen Text widersprechen und keiner islamrechtlichen Regel.
Viertens: Was die Verbieter der Demonstrationen behaupteten, dass sie eine Bid'ah seien, die nicht in der Schari'a vorkam, und dass jede Bid'ah ein Irrweg sei, sage ich, diese Rede ist zurückzuweisen, weil die korrekte Ansicht unter den Aussagen der Gelehrten ist, dass die Bid'ah, die ein Irrweg ist, auf die Gottesdienste beschränkt ist und nicht in die gewöhnlichen Angelegenheiten eingeht. So ist die Bid'ah die Anbetung Allahs mit dem, was Allah - gepriesen und erhaben ist Er - nicht verordnete. Was aber die gewöhnlichen und weltlichen Angelegenheiten betrifft, so wird das Neue unter ihnen nicht islamrechtlich Bid'ah genannt, auch wenn es sprachlich Bid'ah genannt wird. Basierend auf dem Vorangegangenen fallen Demonstrationen nicht unter den Begriff der Bid'ah.
Fünftens: Die Aussage der Verbieter der Demonstrationen wegen der sie begleitenden verwerflichen Dinge ist nur auf die sie begleitenden verbotenen Handlungen beschränkt, und dieses Verbot erstreckt sich nicht auf die Grundlage der Angelegenheit, solange diese Grundlage innerhalb des Bereichs der Erlaubtheit ist.
Und die Zusammenfassung der Angelegenheit ist, dass Demonstrationen ein erlaubtes Mittel für den Meinungsausdruck sind und für die Solidarität mit den Muslimen, die Prüfungen und Katastrophen und Tragödien ausgesetzt sind, und die Aussage, dass Demonstrationen eine Bid'ah seien oder Verderben auf der Erde ist eine unrichtige Aussage, die die Regeln der islamischen Schari'a ablehnen. [1]
Nein ist nicht verboten, solange daraus nix illegales etc passiert und im rahmen der Demo-Freiheit bleibt.
Religionskriege sind identitätsstiftend und mindestens so alt wie die monotheistische Religion selbst. Im Islam und Qu‘ran wie im Christentum stecken antisemitische Erzählungen. Oder jedenfalls aus historischem Kontext wurden mehrere Schlachten mit Juden festgehalten, die heute gebraucht werden, um gegen Israel und die zionistische Weltverschwörung zu agitieren.
Sie sind nicht verboten. Die rennen ja zuhauf auf die Straße wenn irgendwo eine Mohammed-Karikatur gezeichnet wird. Die demonstrieren nur an der falschen Stelle. Wenn sie gegen Israel sind dann eben in Israel.
Sie täten besser daran, gegen das islamistische Gesindel zu demonstrieren, welches ein Kalifat fordert oder die Gewalt gegen Drusen feiert.