Wiederrufsrecht von zerkratztem Artikel?

3 Antworten

Zurücknehmen ja, aber durchaus möglich, dass du nicht den vollen Betrag zurück bekommst.

Schließlich kann er ja nun nicht mehr als "Neu" verkauft werden.

Widerrufsrecht erlischt dadurch nicht, der Verkäufer kann dir aber Wertersatz für die beschädigte Ware in Rechnung stellen.

Zurücknehmen muss man ihn nicht, bzw mit Wertminderung.

Musst halt fragen