Wie wird man Bürgermeister?

11 Antworten

Kommt natürlich aufs Land an in dem du BM werden möchtest. Hier die Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

§ 53 Wahl der Bürgermeister

(1) Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist die Wahl zu wiederholen. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Wahl ist auch zu wiederholen, wenn zu der Wahl nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden ist und der Bewerber nicht gewählt wird.

(2) Ist zu der Wahl des Bürgermeisters durch die Bürger keine gültige Bewerbung eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird der Bürgermeister vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt; die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen. Satz 2 gilt entsprechend, wenn zu der Wahl und einer Wiederholungswahl nach Absatz 1 nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden ist und der Bewerber in beiden Wahlen nicht gewählt wird.

(3) Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

(4) Ehrenamtlicher Bürgermeister darf nicht sein, wer

  1. nicht Bürger der Gemeinde ist,
  2. gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, wobei § 71 unberührt bleibt,
  3. gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist, 4.

    mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.

(5) Scheidet ein hauptamtlicher Bürgermeister wegen Ablaufs seiner Amtszeit oder Eintritts in den Ruhestand aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen; abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird. In anderen Fällen soll die Wahl des haupt- oder ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

(6) Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens am 62. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben.

(7) Das Nähere bestimmt das Kommunalwahlgesetz.

Pyrux1  15.08.2018, 17:04

braucht man dafür auch die Deutsche Staatsbürgerschaft?

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Also ausgeschrieben wird so eine Stelle schon mal überhaupt nicht. tatsache ist, dass jedes Mitglied der Gemeinde, vorrausgesetzt er hat das 21 Lebensjahr erreicht, und ist somit voll geschäftsfähig, Bürgermeeister werden kann. Natürich musst du hierfür nicht nur Mitglied der Gemeinde sein, sondern natürlich auch Deutscher Staatsbürger. Ein Mitglied irgendeiner politischen Gruppierung musst du nicht sein. So, jetzt müsstest du dich sozusagen der Wahl stellen, und nur noch die Mehrheit der Gemeinde davon überzeugen, dass du der richtige Mann(Frau) bist. Aber ich denke mal, dass sich das sehr schwierig gestalten wird.

Pflegeleicht  27.08.2008, 10:52

Bist du dir mit 21 sicher? Ich dachte immer, wenn man mit 18 das aktive Wahlrecht erhält, hat man auch automatisch das passive.

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pokersveni  27.08.2008, 10:54
@Pflegeleicht

Bin mir ziemlich sicher! Da man erst mit 21 Jahren als voll geschäftsfähig gilt. Da es sich ja hier um ein öffentliches Amt handelt, dem natürlich auch eine große Verantwortung unterliegt, dürfte das mit 21 Jahren schon stimmen.

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Eifelmensch  12.06.2009, 12:34

In Rheinland-Pfalz muss man 23 sein um als Bürgermeister kandidieren zu können!

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Es handelt sich um ein schwieriges politisches Amt, um das sich wirklich niemand reißt. Da gibt es auch nichts zu ergattern. Oft werden solche Posten von Leuten angestrebt, die leider sehr fragwürdige persönliche Motive (Machtstreben, Eitelkeit) hinter ihrem Interesse an der Öffentlichkeit verbergen. Genial besetzte Stellen dieser Art sind -gerade in größeren Orten- m.E. sehr selten. Da würde ich z.B. München oder Bonn als gute Beispiele nennen.

du must dich zur wahl stellen und gewählt werden. ist bestimmt in kleinen gemeinden einfach vorallem wenn du dort eh schon bekannt bist aber in kleinen gemeinden läuft das oft auf ein ehrenamt hinaus!

HEY

 

ihr brauch nichts mehr zu antworten ich sag es euch jetzt weil was hier steht is ab un an totaler Blödsinn. Mein Ausbilder macht die Wahlen und hat mir alles erklärt, denn ich bin wissbegierig, daher weis ich alles (geseetzlage etc.)

 

Es gibt nicht viele Kriterien:
 

ERSTENS: Man muss mind. 25 Jahre sein

ZWEITENS: MAN MUSS DEUTSCHER STAATSBÜGER SEIN!!!


DRITTENS: MAN MUSS KEINER POLITISCHEN GRUPPE angehören.

VIERTENS: Bildungsgrad ist egal

FÜNFTENS: GEWINN DIE WAHL