Wie werden Schenkung bei Erbschaft abgerechnet?

4 Antworten

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möchte für diese Frage einen Steuerberater vermeiden

wenn es um die Erbschaftsteuer geht, dann werden alle Schenkungen/erbschaften innerhalb von 10 Jahren nach § 14 ErbstG zusammengerechnet. Nicht nur anteilig.

geht es darum das ggf erbersatz/pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden, dann nur der Zeitnteilige Wert

Im Internet finde ich einige Aussagen, dass die Schenkungen der letzten 10 Jahre nur anteilig zur Erbemasse hinzugerechnet werden, sprich war Schenkung für 9 Jahren nur 10 %..

Im Internet steht auch, dass die Erde flach ist. Was richtig ist, wissen wir. Was ich damit sagen will: Nur weil etwas im Netz steht, ist es noch lange nicht richtig. Das Finanzamt richtet sich nach den Steuergesetzen und nicht nach Google Suchergebnissen.

Tatsächlich wurden die Schenkungen vollständig zur Erbmasse angerechnet..

So steht es auch im ErbStG (§ 14). Daher ist das richtig so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

malteabc  27.07.2025, 13:16

Wo steht im Internet, dass die Erde flach ist?

Lamariposa124 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 09:04

Deswegen frage ich ja nach..zumal die Quelle seriös sind...

Mungukun  22.07.2025, 09:07
@Lamariposa124

Vielleicht kann es auch sein, dass die Quellen 2 Rechtsgebiete durcheinander bringen. Im Erbrecht kann ich mir durchaus vorstellen, dass das der Wert einer Schenkung jedes Jahr 10% weniger wird, bei der Bemessung der auf die Erben zu verteilenden Erbmasse. Das Steuerrecht dagegen berücksichtigt die Erwerbe der letzten 10 Jahre vollständig gem. § 14 ErbStG.

Erbrecht ≠ Steuerrecht.

Lamariposa124 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 09:10
@Mungukun

Ja, das komische war, dass nie das Gesetz genannt wurde und es waren einige seriöse Seiten, wahrscheinlich wurde da der konkrete Kontext weggelassen.. Danke nochmal für die Bestätigung 🙂

Die Abschmelzung von jährlich 10% bezieht sich nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch, hängt aber nicht mit deiner Steuererklärung zusammen.

Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden meines Wissens alle Schenkungen der letzten 10 Jahre mit dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung addiert und dann die Steuer unter Berücksichtigung Freibetrag aus dem Gesamtwert berechnet. Hast du bereits Schenkungssteuer auf eine Teilschenkung bezahlt, wird diese in Abzug gebracht.

Da liegt eine Verwechslung vor und zwar mit der Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html


Lamariposa124 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 09:12

Danke, jetzt kommen wir der Sache näher. Es wurde nämlich nie das Gesetz genannt...