urlaub als schenkung bei hartz IV
hallo ...
ich habe mal ne frage. mein mann und ich, wir haben meiner ma zu weihnachten eine reise für 10 tage in die türkei geschenkt. aber sie hat jetzt angst, das sie nicht mitfliegen darf, weil sie hartz IV empfängerin ist. besteht die möglichkeit für sie mitzufliegen? da es ja eine schenkung war, dürfte das doch eigentlich kein thema sein, wenn sie es anmeldet, oder geht das nicht?? wäre euch über ein paar antworten dankbar!
LG
7 Antworten
Deine Mutter hat doch ein Recht auf Freizügigkeit nach dem Grundgesetz! Natürlich darf der Staat ihr die "Reisefreiheit" nicht verbieten, daher bin ich überzeugt davon, dass es gar kein Problem ist, wenn deine Mutter in den Urlaub fliegen möchte.
Wenn sie allerdings in dieser Zeit ein Gespräch beim Arbeitsamt hätte oder ein Vorstellungsgespräch und es wegen dem Urlaub verpasst, kann ich mir Kürzungen des Hartz IV durchaus vorstellen.
Deshalb gilt: Rechtzeitig beim Amt Bescheid sagen, evtl. noch erwähnen, dass es eine SCHENKUNG war aber auf keinen Fall um ERLAUBNIS fragen!
Es gibt keine Reisefreiheit sondern ein Recht auf Freizügigkeit.
Ich habe geschrieben, dass sie evtl. es noch erwähnen soll und nicht, dass sie es muss. Aus dem einfachen Grund: Wenn morgen alle Hartz IV-Empfänger kommen und sagen ich gehe in den Urlaub, dann wird der deutsche Staat dafür sorgen, dass sie sich diesen nicht mehr leisten können. Mit der Schenkung sagt sie aus, dass sie sich das nicht leisten kann und somit auch nicht zu viel Geld bekommt.
dass sie sich diesen nicht mehr leisten können.
Mit Sicherheit nicht! Es gibt viele Hartz4-Empfänger, die in Urlaub gehen. Wenn sie sich das Geld hierfür zusammengespart haben, soll ihnen dieser wohl auch gegönnt werden.
Sie muss halt Ortsabwesenherit anmelden und wenn das JC dem nicht zustimmt, sollte sie daheim bleiben. Wenn sie dann trotzdem fliegt und das JC das raus findet, weil sie nicht erreichbar ist, droht Sanktion.
Wenn sie bereits 6 Monate im Leistungsbezug ist, kann sie Ortsabwesenheit beantragen. Bis zu 3 Wochen bekommt sie die Leistung dann weiter. Am ersten Tag nachdem sie wieder zur Verfügung steht, muss sie sich PERSÖNLICH wieder beim JobCenter melden.
Auch eine Sachzuwendung ist dem Amt als einmaliges Einkommen anzugeben.
ich denke auch, Schenkung sollte okay sein. Sie kann die ja auch nicht verkaufen, um an den gegenwert in Geld zu kommen (und da gibts dann ja eh nicht 1:1 raus).
informiert das Amt aber auf jeden Fall über die Ortsabwesenheit!
Natürlich darf sie den Urlaub antreten! Es spielt auch keine Rolle, ob ihr der Urlaub von euch geschenkt wurde oder ob sie das Geld selbst zusammengespart hat. Sie darf aber keinesfalls vergessen, diese Ortsabwesenheit beim Amt zu melden.
Die Reisefreiheit ist natürlich insofern eingeschränkt, dass man dem JobCenter zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss. Dazu gibt es aber pro Jahr 3 Wochen die Möglichkeit eine "Ortsabwesenheit" zu beantragen. Das muss zeitnah passieren. Kein Sachbearbeiter wird gerne vor vollendete Tatsachen gestellt.