Doch. In manchen Ausbildungsberufen ist nicht zwingend ein Schulabschluss erforderlich.
Beispielsweise als Verkäufer/in

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Asylkrise, Gewaltenteilung, Rente

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Auf jeden Fall sollte die Frage "WARUM GERADE DU" beantwortet sein.

Wenn du deine Stärken aufzählst dann sage auch, dass du sie einsetzen wirst aber sie auch noch ausbauen möchtest.

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mit Studium: Architekt, Lehrer

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§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.

(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

§ 11b SGB II Absetzbeträge

(1) Vom Einkommen abzusetzen sind

1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a)
zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b)
zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4.
geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6.
für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,
7.
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
8.
bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 67 oder § 126 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.

Bei der Verteilung einer einmaligen Einnahme nach § 11 Absatz 3 Satz 3 sind die auf die einmalige Einnahme im Zuflussmonat entfallenden Beträge nach den Nummern 1, 2, 5 und 6 vorweg abzusetzen.

(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 200 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 200 Euro tritt. § 11a Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
2.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

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Nein, grundsätzlich nicht, wenn du kein Haushaltsangehöriger mehr bist.
Es sei denn, du verdienst mehr als 100.000 Euro Brutto im Jahr.

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Ich kann es einem nur Abraten, sich bei Aldi zu bewerben, es sei denn, man hat sehr starke Nerven und man macht sich über nichts Gedanken und man hat kein Privatleben...
Ich stelle mir die Hölle schöner vor!

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Hallo,erstmal freut es mich, dass nicht noch mehr passiert ist!Ich selbst arbeite in einer Gemeinde und werde mich bezüglich der Kosten schlau machen! Der Landkreis selbst bietet eher nichts.Ich kann mir aber vorstellen, dass es ein Spendenkonto o. ä. gibt.Aber es gibt etwas wie Tiertafeln, wo Bedürftige Futter für ihre Tiere herbekommen... (Dann kannst du am Futter etwas sparen zumindest)...Ich melde mich wieder, wenn ich etwas raus gefunden habe!Wie hoch ist denn der Betrag?Ich würde auch eine Facebok-Spendenaktion für sie starten...Grüße aus Bayern!

P.S.: Was ist mit dem Täter? Fahrerflucht?

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Hallo,

diese Voucher sind an verschiedenen Stellen im Park erhältlich z. B. in fast allen Shops (wo man Fanartikel kaufen kann) und auch in den Europapark-Hotels.

Achtung! Das WLAN ist dann aber nicht für den ganzen park sondern nur an verschiedenen Stationen (12 Stück z. B. in Portugal im "Restaurant")... In der Warteschlage wirst enttäuscht sein...   

Beachte: Wenn du den Code von dem Voucher eingibst, musst du dich in einem dieser Stationen befinden.

Quelle: Wartezeitengruppe Europapark von Facebook!

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Alles im Jugendschutzgesetz z.B. die Arbeitszeiten für Jugendliche sind anders als für Erwachsene...

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Ganz klar: JA!

Nicht nur die "sanften" Attraktionen sind sehenswert, sondern einfach auch die ganze Dekoration im Park, das Liebe zum Detail, das tolle Essen, die schönen Einzelheiten und vor allem die guten Shows!

Wenn es um sanfte Attraktionen geht dann empfehle ich ganz klar "Piraten von Batavia", "Geisterschloss" "Picolo Mondo" "Fluch der Kassandra" "Abenteuer Energie" "4D-Kino" und und und!

Von den Shows her würde ich mir auf jeden fall die Eisshow ansehen...

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Wir hatten durchaus ein paar Leute mit diesem Schnitt in der Klasse. Eher Realschule als Hauptschule allerdings.

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Bin ich unterbezahlt, was meint ihr?

Hallo zusammen,

ich wende mich mit meinem Anliegen jetzt an euch und hoffe, dass ihr mir ein paar Anregungen liefern könnt. Danke im Voraus dafür.

Ich bin 26 Jahre alt, habe eine kaufmännische Lehre und acht Jahre Berufserfahrung. Nach Abschluss meiner Lehre habe ich seither in verschiedenen Unternehmen gearbeitet, immer in der Verwaltung. Letztes Jahr schloss ich meine Weiterbildung als Fremdsprachenkorrespondentin vor der IHK ab.

Seit Ende 2014 arbeite ich jetzt in einem mittelständischen Unternehmen in Baden, habe damals mit fünf neuen Mitarbeiten angefangen und bin als letzte geblieben. Seit einem halben Jahr führe ich sozusagen die Verwaltung, habe Leute unter mir und kümmere mich um alles, was es sich überhaupt zu kümmern gibt. Alles läuft über meinen Schreibtisch, ich bin "The Brain", so mein Chef. Als "The Brain" finde ich, sollte man sich auch anständig bezahlen lassen. Denn Engagement und Überstunden sind selbstverständlich, Urlaub wird gar nicht oder wenn, dann erst kurz vor knapp genehmigt und meiner Meinung nach könnte das Firmenklima deutlich besser sein, was aber hauptsächlich an der Chefetage liegt. Kompetente Unternehmensführung wird hier leider klein geschrieben.

Ich habe damals zu einem Bruttogehalt von 1.800,- EUR angefangen, jedoch nur unter der Bedingung, dass es nach der Probezeit zu einem Gehaltsgespräch kommt, wozu es auch kam. Seit einem Jahr verdiene ich jetzt 2.000,- EUR brutto. Nachdem mein letzter Kollege Ende letzten Jahres gegangen ist, und ich seither alles alleine machen muss hatte ich mir vorgenommen, direkt zu Beginn des Jahres das Gespräch zu suchen. Ich bekomme von allen Seiten zu hören, ich solle mich nicht unter meinem Wert verkaufen denn ich bin in dem was ich tue gut aber wie es so ist, habe ich natürlich Bedenken dass es dann zur Kündigung kommt. Vor zwei Woche habe ich dann aber doch das Gespräch gesucht, meine Gehaltsvorstellungen geäußert und bekam dann sofort zu Ohren dass dies ein "überdurchschnittliches Gehalt" wäre. Bekomme jetzt ab Juli 2.250,- EUR (der laufende Monat ist noch nicht rum, es wäre also auch kein Problem gewesen, mir ab Juni mehr Gehalt zu geben).

Ich bin etwas ernüchtert, muss ich ehrlich sagen. Haltet ihr das für ein überdurchschnittliches Gehalt?

Danke für Anregungen und eure Meinungen.

LG

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Ehrlich gesagt ist das sicher nicht wenig Geld und du weißt selbst, dass du über die Runden kommst.
Aber im Vergleich stimmt hier die Äquivalenz nicht.
Das Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte liegt direkt nach der Ausbildung zwischen 2200 Euro Brutto und 2600 Euro Brutto. - Ohne Berufserfahrung und Weiterbildung. Das Gehalt steigt in acht Jahren natürlich auch etwas z. B. auf 2700 Brutto. Das bedeutet, dass du knapp 500 zu wenig bekommst meines Erachtens. Überdurchschnittlich ist das nicht.

(Annahme: Vollzeitjob)

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Soweit ich weiß war der Mann in der Euro Mir selbst Schuld, da er während der Fahrt aufgestanden ist und vorher den Sicherheitsbügel nicht richtig geschlossen hat.
Ich vertraue dem Europapark...

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