Wie viel Zeit habe ich nach nicht bestandenem TÜV. Gibt es Geldstrafe, wenn die Frist nach nicht bestandenem TÜV überzogen wird?

4 Antworten

Man muss zwischen Zeitraum für die Mängelabstellung und Zeitraum der Nachkontrolle unterscheiden.

1) Für die Nachkontrolle hast Du einen Monat Zeit

2) Erhebliche Mängel (EM) müssen unverzüglich behoben werden

3) Geringe Mängel (GM) müssen unverzüglich spätestens innerhalb eines Monats behoben werden (im übrigen auch, wenn man mit geringen Mängeln bestanden hat)

Bei der NK müssen ALLE Mängel behoben sein.

Ich weiß, der Volksglaube sagt etwas anderes, kannst Du aber in Anlage VIII StVZP unter Punkt 3.1.4. nach lesen (ober auf DERKA Prüfberichten auf der Rückseite)

Wirst Du nach verstrichenen NK Frist erwischt, droht einmal das Verwarn bzw Bussgeld für die überzogene HU Frist (gestaffelt nach Bussgeldkatalog)

Zusätzlich kommt noch Tatbestand 329124 hinzu

Fahrzeug nach Män­gel­besei­tigung nicht recht­zeitig vorge­führt§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 187 BKat15 €

Die HU Gebühr fällt bei der neuen Untersuchung wieder komplett an.

Ein Verwarngeld / Bussgeld für eine überzogene HU kann es immer geben, wenn diese überzogen wurde.Sogar dann, wenn sie überzogen war (z.B. 4 Monate), die HU mittlerweile durchgeführt, aber nicht bestanden wurde.

Hast eine Frist zur Nachuntersuchung.

Wenn du die nicht einhältst zahlst du wieder ca. 140€ für die hauptuntersuchung.

Bußgeld gibt es ab dem 3. Monat ohne gültige HU.

Das Bußgeld kann täglich verhängt werden.

Ungefähr 4 Wochen darf man überziehen nach Ablauf. Beim durchfallen kommt es auf das was ist denke ich an. Aber die nächste Untersuchung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Eine Geldstrafe bekommt man, wenn man einen Straftatbestand verwirklicht hat, und dementsprechend von einem Strafrichter zu einer geldstrafe verurteilt wird. Also nein, eine geldstrafe gibt es nicht.