Wie viele Punkte muss man schaffen bei der Abschlussprüfung für die Bäckereifachverkäuferin?
In welchem Teil wie viele Punkte ?
2 Antworten
Sowas steht in der Ausbildungsordnung die deinem Ausbildungsvertrag beiliegen sollte. § 10 Abschlussprüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In keinem Prüfungsbereich dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein
"Ausreichende Leistungen" beginnt bei den Ausbildungsberufen bei 50 % der Gesamtpunktzahl.
https://www.kh-bsgf.de/uploads/tx_wwcoredownloads/VOFachverkaeufer.pdf
Ist recht eindeutig. Mangelhaft ist unter 50 % der Gesamtpunktzahl.
Ja aber ich mein wenn ich in sozialkunde 4 bei anderen Teil 5 und noch ein 3er dann ist es doch insgesamt 4 oder
Wie sich die Leistungen in den jeweiligen drei Teilen der schriftlichen oder der praktischen Prüfung verteilen ist egal. Es zählt die Gesamtpunktzahl des schriftlichen Teils, bzw. des praktischen Teils. Nur wenn diese Punktzahl unter den 50 % liegt, ist der schriftliche, bzw. der praktische Teil mangelhaft.
Es gibt da keine einzelnen "Noten", du kannst halt Punkte sammeln die gemeinsam ein Ergebnis bringen. So gesehen kannst du WISO total verhauen, wenn du in den beiden anderen Themen genügend Punkte hast.
Dass heisst wenn ich in der erste Teil gute hab dann zweite Teil verkackt und wi so habe ich gut Geschafft heisstich habe chanche zum bestehen oder
Achso okay also es ist dann egal wie viele Punkte oder Prozent ich bei den einzelnen Teile habe Hauptsache kein ungenügend wenn ich die 50 Prozent insgesamt bei schriftlichen habe dann ist bestanden
50%, wie in der Regel immer.
Ich glaub aber bei 4,5 gibts eine mundlivhe prufung auch oder
Und was ist mit mangelhaft