Wie viel muss ich mir gefallen lassen?
Leute,
Mein kind ist 8 wochen alt und der Vater hat mich noch in der ss verlassen. Ich wohne nun alleine mit dem kleinen und der Vater und seine Eltern kommen vorbei wenn es dann mal passt. Ich habe gar keine Lust das die sich den ganzen tag in meiner Bude aufhalten. Was kann ich tun? Die 5 Stunden spazieren schicken ? Nein . Die über 100 km mit dem kleinen in die Heimat des Vaters fahren Lassen? Nein. Ich halte es nicht aus bis er etwas größer ist. Welche handhabe habe ich? Und wenn die da sind reißen die sich den kleinen so unter den Nagel das er mich den ganzen Tag nicht mehr zu fassen bekommt obwohl ich da bin😔ich habe feste Zeiten für ihn eingeführt und die ignorieren das. Fahren mit ihm spazieren obwohl er nur schreit, alles Egoistisch
8 Antworten
das kind ist 8 wochen alt. also hat sich für euch beide eine kleine routine eingestellt. somit kannst du abschätzen, wann kind mal raus kann zum spazieren. keiner kann dich zwingen deinen ex und seine eltern ständig in deine wohnung zu lassen.dazu besteht auch kein grund. der kv hat umgangsrecht:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- alle 14 tage von fr-so mit übernachtung
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
das kann er sich als groben plan einfordern und daraus könntest du einen plan ausarbeiten. pack dem kind eine tasche mit wechselsachen, windeln, tüchern und pflegesachen. drück das dem vater in die hand und vereinbart wann er das kind wieder bringt. ob er dazu 5 km um die ecke in eine pension fährt oder 100 km zu sich nach hause ist seine sache. er hat das recht auf umgang mit seinem kind allein. ob er in der zeit dies mit seinen eltern zusammen macht oder allein ist ebenfalls seine sache und geht dich nichts an.
setz dich mit ihm zusammen und mach ihm klar, dass es zeit wird umgang zu regeln. pass dies der derzeitigen situation an: stillst du, wären übernachtungen derzeit so nicht möglich. also wird es zu kleineren umgängen kommen von 3-4 stunden zwischen dem stillen. stillst du nicht, steht einem normalen umgang nichts im weg.
Ach wieviele Kinder hast Du speziell während der ersten Monate gestillt? Es gibt viele Stillkinder, welche im 2 / 2,5 - 3 Stundenrhythmus kommen und gestillt werden wollen. Und das bezieht im Falle X auch das Familiengericht mit ein bei einer Umgangsregelung . Der Kindesvater ist ausgezogen und hat sich einen Wohnort 100 Kilometer von seinem Kind entfernt gewählt - das war seine freie Entscheidung.
3 schätzchen. du wohl keines. man gewöhnt den stillrythmus stück für stück an bis man auf ca. 3-4 stunden kommt. das dauert garnicht lange. wo der kv wohnt ist seine entscheidung und völlig irrelevant. das familiengericht ist da völlig schmerzbefreit und gibt problemlos 2-3 nachmittage für 2-3 stunden am nachmittag. zudem gibt es flaschen für stillkinder, die km könnte also auch abpumpen.
ob der kv für 2-3 stunden 2-3 mal die woche die strecke fährt ist eine andere geschichte und das muss er für sich selbst entscheiden ob er das auf sich nimmt. verständlich ist, dass er es einfacher findet den tag bei der km zu verbringen. aber sie muss es ihm nicht gewähren.
Gegenfrage - ist überhaupt die Vaterschaft bis dato anerkannt?
Insgesamt - so lange der Kleine gestillt wird - und zudem die Besuche in Deiner Wohnung stattfinden - bestimmst Du Zeitpunkt, Dauer der Umgangstermine sowie wieviele Personen an dieser Umgangszeit teilnehmen und nicht der Vater samt Entourage.
Ansonsten - nach Stillen / Füttern kann / können sich der Vater + dessen Eltern denn mal 2 Stunden mit dem Kind draußen belustigen .... folgend können die Eltern irgendwo einen Kaffee trinken, bis zur Rückfahrt.
Entourage gefällt mir der Ausdruck:)
Ich gebe die Flasche daher nehmen sie sich alles raus. Die Vaterschaft ist anerkannt Ja. Die Eltern nehmen alles selbstverständlich und gehen sogar in mein Schlafzimmer weil da der wickeltisch steht:(
Ihr müsst euch da irgendwie einig werden. Eventuell musst du den Kindsvater auch noch erziehen, nicht nur euer Kind.
Vereinbare feste Besuchszeiten, jede Woche ein Nachmittag. Die Eltern haben überhaupt kein Recht auf Besuch. Stehen sie zu anderen Uhrzeiten vor der Tür lässt du sie nicht rein. Stell dir mal vor du hättest einen neuen Partner, da kann nicht einfach der Kindsvater mit Eltern den ganzen Tag dort rumhängen. Klappt das mit geregelten Besuchszeiten nicht könntest du dich auch beim Jugendamt informieren in wie weit du ihm den Umgang verbieten kannst. Hast du Verwandte wo du eine Zeitlang wohnen könntest oder zumindest tagsüber hingehen kannst um diesen Besuch quasi aus dem Weg zu gehen?
die großeltern haben ebenfalls umgangsrecht und können sich das auch einklagen. der kv hat ebenfalls umgangsrecht und das nicht nur einen nachmittag die woche, sondern um einiges mehr. er hat das recht sein kind mitzunehmen und bringt es nach den umgängen oder übernachtungen wieder zurück.
das jugendamt würde der km erklären, dass sie zu keiner zeit das recht hat dem vater umgang zu verbieten, dass kann nur ein gericht. solange er das kind nicht schwer missbraucht oder misshandelt wird es keine umgangsaussetzung geben.
nein sie muss gar niemanden in der wohnung beherbergen. das wurde ihr auch schon mehrfach gesagt. die mutter hat garnichts zu befristen, sondern schlicht und ergreifend umgang zu ermöglich und zu fördern. sie muss dazu allerdings nicht die ganze sippschaft füttern und bespaßen, wenn die gerade der meinung sind in ausflugslaune zu sein. es gnügen 2-3 nachmittage in der woche bspweise von 14-17 uhr und gut ist. in der zeit kann kv anreisen, sein kind abholen und spazieren gehen.
ist die stillzeit vorbei holt er sein kind ganz normal zu umgang und übernachtung ab. gibts kein stillen, weil es ein flaschenkind ist, dann funktioniert das ab tag1
ich glaube du würdest dir schon viel stress ersparen, wenn ihr seine eltern mal außen vor lassen könntet.
dass der vater sein kind sehen dürfen sollte, erkennst du hoffentlich. dass seine eltern immer dabei sind, dafür gibt es keinerlei begründung.
bitte ihn von nun an, dass nur noch er alleine kommt. dann hast du 2 menschen weniger um dich herum als bisher.
auch die großeltern haben umgangsrecht. es besteht nur kein grund das die alle bei der mutter des kindes in der wohnung hocken. sie gibt kind einfach für 2-3 stunden raus zum spazieren und gut ist.
2-3 Std zum spazieren bei Wind und Wetter wo der kleine 9 Wochen alt ist. Auf keinen Fall!?
Schlicht und ergreifend - solange das Kind noch gestillt wird, gelten andere Spielregeln.