Wie viel € für Aufmaß erstellung?

3 Antworten

Ob Du nach Stunden abrechnen oder nach Pauschale musst Du selbst entscheiden. Pass aber auf, dass Du zwar schon noch von leben können solltest, aber es keinesfalls Phantasiepreise werden dürfen, die die Kunden verscheuchen oder sie dazu bringen, sich zu weigern, das zu bezahlen. Und sei penibel, denn wenn es zu Fehlern bei den Berechnungen kommt, kann es im Worst Case sehr teuer für Dich werden!

Was Du alles berechnen darfst, hängt auch davon ab, was alles ausgemessen werden soll und was als Ergebnis benötigt wird.

Will einer quasi nur wissen, wieviel qm seine Wohnung hat, aber braucht keine Zeichnung oder Flächenauflistung dazu? Oder will er nicht nur eine Flächenauflistung mit Zwischensummen etc, sondern auch eine detaillierte Zeichnungen und darin auch die Tür- und Fenstermaße, ggf. inkl. Höhe und Brh, sowie die diversen lichten Höhen im Dachgeschoss, in deren Bereich die Flächen - je nach Grund für das Aufmaß - ggf. nur anteilig angerechnet werden? Oder soll eine Aufstellung getrennt nach NUF 1-6 und NUF 7 (bis 2016 NF), sowie TF und VF erfolgen? Ist auch eine BGF, BRI, etc etc etc gewünscht usw usw usw. Und soll/muss nach der WoFLV gerechnet werden oder nach der DIN 277, alte DIN 283 oder II. BV?

Also Du siehst, es hängt etliches in puncto Abrechnung etc von sehr vielen Faktoren ab, ein wenig sogar von der Region in der Du wohnst.

Aber letztendlich werden Dir wohl erst die diversen eigenen Erfahrungen in Zukunft eine passende Antwort liefern können.

Kleiner Tipp: Du könntest Dir von Konkurrenten in der Umgebung einfach mal Kostenvoranschläge für ein Aufmaß für ein Gebäude erstellen lassen, was Du denen notfalls auch zur ungefähren Einschätzung von innen zeigen könntest, also Dein Haus oder eins von Deiner Verwandtschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige architektonische Fachplanerin

Das ist alleine deine Entscheidung.

Das sind die Experten, wollen für andere Aufmaße erstellen und können nicht einmal ihre eigene Leistung abrechnen. 😄

Aber es kommt sicher darauf an, was du genau und in welchen Umfang erbringst. Bringst du die entsprechenden Programme mit, bist du vor Ort, erstellst du Nachträge usw.

Für dich ist natürlich die Abrechnung über Stundenlohn optimal, dann muss der Auftraggeber aber damit einverstanden sein.