Wie unterscheiden sich die Aufgaben von Lambrecht und Strack-Zimmermann?

2 Antworten

Bei dem Verteigungsausschuss geht es überwiegend um parlamentarische Kontrolle. Der VA verfügt über keine Kommandogewalt und hat keinen direkten Einfluss auf das Militär oder verteidiungspolitische Entscheidungen.

Dies ist mit dem Interesse an einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle und einer ständigen Überwachung der Streitkräfte zu erklären. Die parlamentarische Kontrolle in Verteidigungsangelegenheiten wird zudem dadurch aufgewertet, dass der Ausschuss gleichzeitig über die Rechte eines Untersuchungsausschusses verfügt. Von den Ausschüssen des deutschen Bundestages besitzt nur der Verteidigungsausschuss dieses Recht, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen. (Quelle: Wikipedia)

Im Gegensatz dazu ist die Verteidigungsministerin Mitglied des Kabinetts und leitet das Fachressort Verteidigung. Sie befasst sich mit Planung und Entscheidungen und hat formal die Kommandogewalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_der_Verteidigung

https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsausschuss_(Deutscher_Bundestag)

Stichwort: Gewaltenteilung

Frau Lambrecht ist als Verteidigungsministerin Teil der Regierung, also der Exekutive (ausführende Gewalt) und hat den Oberbefehl über die Bundeswehr (jedenfalls in Friedenszeiten).

Frau Strack-Zimmermann und der Verteidigungsausschuss gehören dagegen zum Bundestag, also der Legislative (gesetzgebende Gewalt), und deren Aufgabe ist es, die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium zu kontrollieren, und zwar nicht nur durch die Regierungsparteien, sondern auch durch die Opposition.