3 Antworten

der witz dabei ist, dass microsoft es natürlich gerne so drehen würde, dass alle welt panik kriegt, und losrennt, die lizienz gleich noch mal zu kaufen um zu vermeiden, dass man eingelocht wird, wegen der illegalen verbreitung etc.

DAS droht effektiv wenn dann nur denen, die mit den lizenzen gehandelt haben. gemäß der regelung des erwerbs im treuen glauben, droht schlimmstenfalls der entzug der lizenz, so dass man sich eben DANN noch mal eine kaufen muss.

es KANN natürlich auch sein, dass du wenn du nicht kooperirest, mit einer geldstrafe etc. zu rechnen hast. was ich an deiner stelle machen würde, wäre mir erst mal genau anzuhören, was die von dir wollen oder verlangen, und dann im zweiffelsfalle noch einen anwalt hinzuziziehen.

lg, anna

Hast du denn so ein Schreiben bekommen? Dann gibt es dazu ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung (meist auf der Rückseite)

Wie du reagieren solltest, kann ich dir nicht sagen, darf ja keine Rechtsberatung geben. Aber ich kann dir mal von meinen Erfahrungen berichten, vielleicht kannst du davon was mitnehmen:

Der Dommie kam 2014 gerade frisch zur KriPo, Abteilung Cybercrime. Dachte mir natürlich, ich kläre jetzt die krassesten Hacks und Cryptowalls und Man in the Middle Attacken auf...

Ja, oder als Neuling hatte ich das Vergnügen ALLE GOTTVERDAMMTEN XP-Geldwäscheverfahren zu übernehmen. Was war das? Genau das gleiche wie hier: Über einen Keyseller wurden damals Windows XP-Lizenzen verramscht (Etwa im Jahr 2011). Nachdem 2014 die Ermittlungen gegen den Keyseller abgeschlossen waren und dieser bereits eine mehrjährige Gefängnisstrafe erhalten hat (glaube 5 1/2 Jahre, nagel mich darauf aber nicht fest), wurden alle Käufer wegen

§ 261 StGB
Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

angezeigt.

Federführend war die Staatsanwaltschaft... Bielefeld(?) - glaub ich, ist auch für mich schon lange her :D

Von der wurden alle Staatsanwaltschaften angeschrieben und die haben es dann den zuständigen Polizeidienststellen aufs Auge gedrückt, die jeweiligen Käufer aufzusuchen.

Auftrag war sowieso immer der gleiche: Überprüfen ob auf dem Rechner noch XP installiert ist. Jedwede Sicherungskopie der Installationsfiles mit dem "illegalem Key" sicherstellen. Als Beschuldigter vernehmen. Argumentation der Staatsanwaltschaft: Solange der Key für weniger als 30% vom Marktwert verkauft wurde, hätte der Käufer misstrauisch werden müssen. (Ich persönlich seh das anders... man geht halt einfach auf Ebay, um ein Schnäppchen zu machen, aber gut, ich wurde ja auch nicht gefragt).

Die Verfahren gegen die Käufer wurden dann wie folgt geführt:

- Bei vollumfänglicher Kooperation und freiwilliger Aushändigung des Keys/der Installations-DVD: Einstellung des Verfahrens.

- Bei Konfrontation durch den Käufer: Strafbefehl in Höhe von 720 € (das 10 fache vom angenommen "eigentlichen Wert von Windows XP - 72€ (woher auch immer die Staatsanwaltschaften diesen Wert her hatten))

- Bei Ablehnung des Strafbefehls Anklage. Ich hatte in unserem Bereich nur einen, der es drauf ankommen hat lassen, der wurde aber dann auch tatsächlich rechtskräftig verurteilt. Also ist der Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt...

Kann also durchaus sein, dass jetzt wieder irgend ein Verfahren gegen einen Keyseller abgeschlossen ist und jetzt die Geldwäscher (alias "Finanzagenten") "abgegrast" werden...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NonNam  08.03.2021, 19:53

Ich finde es klasse, wenn man mal Berichte aus der Realität erhält. Danke Dommie!

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Dommie1306  08.03.2021, 20:53
@NonNam

Gerne. Ist halt die XP-Lizenz-Serie gewesen, also ~5 Jahre her... keine Ahnung, wie es dieses Mal im Detail abläuft...

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geheim007b  08.03.2021, 19:54
Bei vollumfänglicher Kooperation und freiwilliger Aushändigung des Keys/der Installations-DVD:

Das interessiert mich jetzt aber, denn sofern die original OEM DVD + Lizenzaufkleber da waren sind diese Angebote nach deutschem Recht gar nicht illegal, das war ja nur bei den gefälschten der Fall. Und auch das was jetzt aktuell rumgeht mit 30€ wäre ja offensichtlich viel zu billig stimmt so nicht, denn diese OEM CDs wurden genau um den dreh verkauft.... die Downloadangeboten waren meisten nur geringfügig billiger.

Meine Meinung zum Ausgang der jetzigen verfahren:

  • Sofern OEM CD + Key vorhanden -> alles legal, darf weiter benutzt werden
  • Downloaddinger : Download muss gelöscht werden, aber keine strafbare Handlung. Aufgrund der Tatsache mit den OEM CDs sind 30€ als legitimer Preis zu erachten.

es sei denn es gab noch irgendwelche Urteile die ich nicht mitbekommen habe. Vor 5 Jahren oder so was es auf jeden Fall der aktuelle Stand.

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Dommie1306  08.03.2021, 20:52
@geheim007b

Zum aktuellen Fall kann ich nichts sagen.

Die XP Lizenzen damals waren aber definitiv auch LEGALE Keys.

Da ging es um die Geldwäsche, genau wie jetzt.

Und auch das was jetzt aktuell rumgeht mit 30€ wäre ja offensichtlich viel zu billig stimmt so nicht,

Hab ich mich nicht damit beschäftigt, das wird sich die federführende Staatsanwaltschaft vermutlich aber auch nicht einfach so aus den Fingern gesaugt haben...

Mein Meinung zum Ausgang: Wie damals.

Aber ich lasse mich (sehr) gern eines besseren belehren.

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geheim007b  08.03.2021, 20:59
@Dommie1306

Von Geldwäsche habe ich damals nichts mitbekommen, persönlich sehe ich da allerdings auch keinen Ansatz in wie weit ein Kunde der in einem Shop eine legale Lizenz bestellt sich der Geldwäsche schuldig machen könnte. Ging es damals um PC Fritz? Da waren es so weit ich weiß aber gefälschte OEM CDs (zumindest teilw.).

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Dommie1306  08.03.2021, 22:04
@geheim007b

Ne, das war irgendein Verkäufer, der chinesische (?) Studentenlizenzen in Europa an eben Nicht-Studenten verhökert hat. Argumentation war eben, dass es zu billig war und der Käufer das wissen hätte müssen. Wurde auch von irgendeinem LG bei dieser einen Verhandlung wo ich dabei war bestätigt (glaube Landshut, weiß ich aber auch nicht mehr...)

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geheim007b  09.03.2021, 10:36
@Dommie1306

ok, das kann sein wobei ich das Argument mit dem zu billig gefährlich halte da ja die OEM Lizenzen auch für 20-30€ legal verkauft werden. Wenn ich es aber richtig im kopf habe sind bei den Studentenlizenzen klare hinweise sowohl auf CD als auch beim Programmstart drauf, das dürfte da schon eher zum Verhängnis werden :). Ich bin aber gespannt was beim aktuellen Fall noch raus kommt

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Dommie1306  09.03.2021, 11:02
@geheim007b

Ich auch.

Also ich finde das Argument mit "zu billig" einfach komisch... versucht doch jeder im Internet ein Schnäppchen zu machen... aber wie du schon sagst: Schauen wir mal, was im aktuellen Fall noch raus kommt.

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