Wie sind die Verkehrsschilder hier zu verstehen?
Hi,
kann mir einer sagen wie die Schilder in der Konstellation zu verstehen sind? Ich bin mir nicht sicher, von bis wann (innerhalb der angegebenen Zeit oder außerhalb) ich hier als nicht Anwohner (also lediglich mit Parkscheibe) 3h parken darf? Dazu kommt ja, dass es sich um eine Zone handelt meines Wissen, wo sowieso nicht geparkt sondern nur gehalten werden darf… (Innerhalb oder eben außerhalb des angegebenen Zeitfenster dann evtl. die Ausnahme für 3h durch eine Parkscheibe???). Kann das jmd. aufklären? Wird ja vermutlich eindeutig sein, kenn mich nur nicht gut genug aus…
Vielen Dank!!!
Grüße ✌️
4 Antworten
Du hast alles ganz genau richtig erkennt innerhalb der angegebenen Zeit darf nicht gepackt werden. Und außerhalb der Zeit dürfen fremde mit parkscheibe wir maximal 3 Stunden parken
Es ist immer eine Zone 30.
Das eingeschränkte Halteverbot gilt Montag bis Freitag 7 bis 18:00 Uhr und Samstag 7 bis 12:00 Uhr.
In der übrigen Zeit darf man 3 Stunden mit Parkscheibe parken, Anwohner mit entsprechendem Parkausweis ohne zeitliche Begrenzung.
Eventuell, da bin ich mir nicht ganz sicher, sind die Anwohner auch von den Einschränkungen Montag bis Freitag und Samstag zu den angegebenen Uhrzeiten ausgenommen.
Aber in dem von dir beschriebenen Fall müsste das Schild mit der Parkscheibe noch zusätzlich oberhalb der Urzeiten angebracht sein, neben dem eingeschränkten Halteverbot.
Es kann ja durch aus sein, dass es sich um eine Geschäftsstraße oder eine Altstadtstraße handelt und man dann gegebenenfalls außerhalb parken muss.
Mo-Fr 7-18 Uhr bzw. Sa 7-12 gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung und das eingeschränkte Halteverbot.
Da die Zeiten nicht unter dem Parksymbol stehen, gilt das Parken für 3h mit Parkscheibe zu jeder Zeit, soweit ich das richtig verstanden habe…
Ziemlich komplett falsch…
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer.
Eingeschränktes Halteverbot zu den aufgeführten Tages- und Uhrzeiten.
Zu anderen Zeiten darfst du bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe stehen.
Und Anwohner mit Ausweis sind ausgenommen – allerdings weiß ich nicht, ob nur von dieser 3 Stunden Regel oder generell vom eingeschränkten Halteverbot.
Du darfst in dieser 30er Zone nur eingeschränkt parken zwischen 7-18 Uhr an Werktagen, und zwischen 7-12 an Samstagen max 3h mit Parkscheibe. In der übrigen Zeit gibt es keine Parkeinschränkungen.
Für Anwohner mit Parkausweis gelten die Parkeinschränkungen nicht
Ich sehe das so, dass in der eingeschränkten Zeit eine max. Parkzeit von 3h mit Parkscheibe gilt.
Wäre es so, wie du schreibst, könnte nie jemand für länger zu Besuch kommen.