Wie schnell reagiert das Jugendamt?
Hallo Community!
Heute wende ich mich mit einer wirklich prekären Frage an euch. Folgende Situation: Meine Nachbarin wurde vor einiger Zeit dem Jugendamt gemeldet, da jemand den Umgang von ihr mit ihren Kindern problematisch fand. Seitdem erhält sie Unterstützung durch eine Familienhilfe. Sie ist sich dessen bewusst, dass sie häufig überfordert ist und tatsächlich mit den Kindern öfters nicht gut umgeht ( habe diesbezüglich auch schon viele Gespräche mit ihr geführt und ihr nahegelegt sich auf die Unterstützung einzulassen, da letztendlich sie und die Kinder davon profitieren). Ich habe den Eindruck, dass sich durch die Familienhilfe die Situation stark verbessert hat.
Allerdings erzählte mir meine Nachbarin gerade fassungslos, dass das Jugendamt sie kontaktiert habe, dass wieder eine Meldung vorläge und sie morgen mit den Kindern ins Jugendamt kommen soll.
Sie ist natürlich total aufgebracht und verzweifelt, weil sie nicht weiß, wieso sie wieder gemeldet wurde. Ich bin da ehrlichgesagt auch ratlos. Ich habe in den letzten Tagen eher einen guten Umgang mit den Kindern wahrgenommen.
Kann das sein, dass das Jugendamt auf eine länger zurückliegende Meldung reagiert hat? Oder ist es Routine, dass, wenn jemand z.B. Familienhilfe in Anspruch nimmt, man auch zwischendurch zum Jugendamt muss? Laut meiner Nachbarin, sagte das Jugendamt wohl, dass die Meldung von gestern sei. Sie kann aber nachweisen (und ich kann das bestätigen), dass sie gestern mit den Kindern nicht zu Hause war, also kann auch niemand hier im Haus mitbekommen haben, ob eine akute Situation vorlag. Unterwegs waren auch keine besonderen Vorkommnisse mit den Kindern. Deswegen meine Frage, ob es sein kann, dass die Meldung schon älter ist und das Jugendamt sie jetzt erst bearbeitet hat? Gibt es eine Vorgabe, wie schnell das Jugendamt reagieren muss?
Wäre echt dankbar, wenn da jemand bescheid weiß. Will meine Nachbarin unterstützen und weiß echt nicht, was ich von der Sache halten soll.
1 Antwort
Wenn das Jugendamt involviert ist, gibt es normalerweise in gewissen Abständen Gespräche mit den betreffenden Sachbearbeitern.
Aber da werden ganz normal Termine ausgemacht.
Am besten fragt sie nach, weshalb diese Meldung vorliegt.
Ich denke nicht, dass ihr gesagt wird, wer es war.
Aber den Grund für die Meldung sollte ihr schon genannt werden.
Okay, also wird es sich morgen wahrscheinlich nicht um ein Routinegespräch handeln. Kann sie denn vom Jugendamt verlangen, dass ihr mitgeteilt wird wer sie gemeldet hat und warum ?