Also ich persönlich finde, dass die standesamtliche Hochzeit, die eigentliche Hochzeit ist. Ab dem Tag ist man offiziell eine Familie, mit allen Rechten und Pflichten. Die kirchliche Trauung ist nochmal eine Bekräftigung dieses Bündnisse vor Gott un der Gemeinde. Und da ist der Punkt, wo ch sagen muss, dass das jedes Paar für sich individuell entscheiden muß.

Möchten wir diese Bekräftigung? Spielt das für unsere Beziehung eine wichtige Rolle? Wollen wir nach einer gewissen Zeit unsere Ehe durch die kirchliche Zeremonie bestärken? Oder ist es uns wichtig mit Gottes Segen ins Eheleben zu starten (und die kirchliche Zeremonie am Tag der standesamtliche Trauung durchführen)?

Für all diese Fragen gibt es keine Regeln! Das kann und sollte nur das Brautpaar für sich entscheiden.

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Dann solltest du dir ganz schnell einen neuen Job suchen. Wenn du auch noch keine Abrechnung bekommen hast, würde ich darauf bestehen, denn auch bei einem Minijob musst du offiziell angemeldet werden und dein Chef muss anteilig Abgaben für dich bezahlen ( Rentenversicherung, ggf. Krankenkasse etc.).

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Dieses Jahr? Die Abi-Prüfungen waren doch schon im Mai... Und das Wintersemester an den Unis hat auch gestern begonnen. Oder meinst du nächstes Jahr (aber Dieses Schuljahr)?

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Kann ich dir nicht pauschal sagen. Du müsstest den Sachverhalt schon genauer erklären. Wenn z.B. Unwahrheiten über dich verbreitet wurden, wodurch du Schaden genommen hast, liegt eine strafbare Verleumdung vor. Aber auf Basis der vorliegenden Informationen, kann man das nicht einschätzen.

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Es gibt die Straftatbestände: Beleidigung § 185§ 186 Üble Nachrede§ 187 Verleumdung

Im StGB.

Ob und welcher Paragraph in deinem Fall zutrifft, kann ich dir nicht sagen. Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen oder bei der Polizei eine Anzeige machen. Die ordnen dann direkt ein, ob es sich um eine Straftat handelt und welche Art von Straftat das ist.

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Deine Uni hat mit Sicherheit einen Leitfaden für Bachelorarbeiten. Darin wird dann auch stehen, dass du zuerst einen Betreuer suchst, der für dich und deine Bachelorarbeit zuständig ist. Dann wird mit dem Betreuer ein Thema besprochen womit du dich ans Prüfungssekretariat wendest. Dort kannst du dann deine Bachelorarbeit anmelden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ab dann hast du in der Regel 12 Wochen Zeit für die Bearbeitung. Unabhängig von dem Zeitpunkt im Semester.

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Also ich kenne mich da arbeitsrechtlich nicht 100% aus, aber das Seminar muss ja als Arbeitszeit gesehen werden und da gibt es meines Wissens nach Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit. Wenn das Seminar am Sonntag startet, müsste zumindest dafür eine Extra-Vergütung oder ein Sonntagszuschlag bezahlt werden.

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Ich würde mich an Deiner Stelle auch ans Jugendamt wenden und mich dort beraten lassen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass ein Umgangsrecht auch nicht biologisch Verwandten eingeräumt werden kann, wenn es für das Kindeswohl förderlich ist und eine enge Bindung zu dem Kind besteht. Das scheint ja bei dir der Fall zu sein.

Ich wünsche euch drei alles Gute, dass sich die Situation für euch bestmöglich klärt und vor allem, dass deine Stieftochter nicht leiden wird!

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Es gibt kein unnötiges Land. Egal, ob in Europa, Asien, Afrika, Amerika oder Australien: Jedes Land hat nicht nur eine Existenzberechtigung, sondern beherbergt auch Menschen, die die Kultur und Identität des Landes bilden und prägen. Wenn also ein Land als unnötig gesehen wird, sind auch die Menschen, die dort leben unnötig. Daher gibt es kein unnötiges Land.

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Oh, ich glaube gutefrage.net sollte dich wegen Betruges anzeigen. Vor zwei Tagen hast du noch geschrieben, dass du mit hochwertigen Uhren handelst und nun bist du seit Jahren ALG2-Empfäger? Das nennt sich Erschleichen von Sozialleistungen und ist strafbar.

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Wende dich einfach an den Verkäufer. Im Online-Shop werden die sicher eine Kontaktmöglichkeit haben.

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Ich persönlich finde das Alter definitiv zu früh für Handys und Tablets. ABER erstaunlicherweise hat eine kanadische Studie festgestellt, dass es sogar für die Motorik und kognitiven Lernprozesse förderlich sein kann, wenn Kinder mit Tablets und Smartphones schon früh Kontakt haben.

Die Studie hat den Umgang einer Gruppe von Kleinkindern ( im Alter von 12- 24 Monaten) untersucht.

Wichtig bei der Nutzung der Medien in dem Alter ist allerdings eine entsprechend kompetente Begleitung durch die Eltern. Die Apps sollten altersgerecht sein und die Kinder nicht überfordern. Außerdem sollte keine unbeaufsichtigte Nutzung stattfinden.

Mich hat das Ergebnis der Studie auch überrascht, aber es scheint valide zu sein.

Allerdings sind wir auch mal ehrlich: Es gibt bestimmt einen Großteil an Eltern, die ihre Kinder unbeaufsichtigt mit Tablets, Smartphones & Co lassen. Und da wird es dann problematisch.

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Als Geburtsname ist unf bleibt Müller. Das wäre nach der Hochzeit Mustermann ehem. Meyer geb. Müller.

Mein Sohn hat mit 5 Jahren den Nachnamen meines Lebensgefährten angenommen. In der Geburtsurkunde steht als Geburtsname noch mein Nachname.

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Das Kind hat zunächst KEINE Religion. Die Religionszugehörigkeit wird nicht angeboren, sondern durch die jeweiligen Rituale der verschiedenen Religionen erworben (z. B. Taufe).

Welchem Glauben oder welcher Weltanschauung das Kind nachgehen wird, hängt davon ab, welcher Glaube in der Familie gelebt wird und inwieweit das Kind sich damit identifizieren wird.

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