Wie sähe der Zugewinnsausgleich bei dieser Scheidung (UNGEFÄHR) aus?

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Bei Zugewinnausgleich wir gescdheut: Welches Vermögen hatte der Ma<nn am Tag der Heirat, und welchs Vermögen hatte er bei Einreichung der scheidung?

Am Tag der Hairat hatte er eine Wohnung, so dass der damalige Wert der Wohnung in sein Anfangsvbermögen fällt.

Heute hat er diese Wohnung immer noch, so dass der heutige Wert dieser Wohnung zu seinem Endvermögen gehört. Außerdem gibt es verschiedene Immobilien, von denen ihm jedeiols 50% gehören. Der Gegenwert davon gehört ebenfalls zu seinem Endvermögen.

Bei der Frau gehören ihrerseits die Miteigentumshälften der Immobilien zjm Endvermögen.

Bei den Eheleuten wird dann berechnet, um welchen Betrag das Endvermögen höher ist als das Anfangfsvermögen. Die jeweilige Differenz ist der jeweilige Zugewinn.

Derjenige Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz zuum Zugewinn des anderen Ehegatten an diesen ausgleichen.

Wer während der Ehezeit was gezahlt hat, ist völlig unerheblich und spielt keine Rolle.

Wenn die Ehefrau eine notwendige Reparatur für eine Wohnung, die beiden Eheleuten gehört, allein gezahlt hat, kann sie vom Mann die Hälfte der Kosten ersetzt verlangen. Falls sie aufgrund der Berechnungen zum Zugewinnausgleich einen Ausgleich an ihren Mann zahlen müsste, ann sie die Gegenforderung damit verrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 19:57

Wenn man einen Ehevertrag hätte, könnte man in diesem festlegen, dass der Mann bspw. alle Immobilien zu 100% behält, teure Autos und sein Vermögen (im Sinne von Geld) behält oder müsste man trotz des Ehevertrags einen Teil abgeben?

Und wird bei der Scheidung „erwartet“, dass beide Eheleute nach der Scheidung 100% gleichgestellt sind, d.h wenn der Mann bspw. während der Ehe 1 Millionen Vermögen hat (insgesamt mit Immobilien,…), muss er 500.000€ „abgeben“ an die Ehefrau?
Oder ist es auch „okay“, wenn der Ehemann nach der Scheidung trotzdem noch der „Reichere“ ist, da er ja das gute Geld verdient hat und beinahe alles ihm gehört?

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Roland Sperling  09.05.2024, 20:25
@Markus373

Wenn das Vermögen des Ehemanns in der Ehe um 1 Million gewachsen ist, das Vdermögen der Frau aber nur um 0,- Euro, dann muss er ihr 500.000,- Euro ausgleichen. Wenn im gleichen Zeitraum das Vermögen der Frau um 100.000,- Euro gewachsen ist, dann muess er ihr nur die Hälfte von 900.000,- Euro ausgleichen, also 450.000,- Euro.

Der Grundsatz ist: alles Vermögen, das während der Ehezeit hinzugekommen ist, wird halbe-halbe geteilt. Ganz egal, woher das Vermögen stammt und wer das Vermögen "finanziert" hat.

Wenn man diesen Ausgleich nicht will, kann man sich mit einem notariellen Ehevertrag auf etwas anderes einigen. Das geht natürlich nur, wenn beide Eheleute damitr einverstandeen sind.

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In Deutschland gilt, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich ist. Es gibt wenige Ausnahmen.

Wenn die Scheidung schon durch ist, dann müsste die Frau die Hälfte der in der Ehe erworbenen Immobilien besitzen. Davon kann sie locker den Wasserschaden bezahlen.

Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, dann könnte der Mann nach Rücksprache mit seinem Anwalt sicherlich das Geld vorstrecken und dann bei der Scheidung auf den Zugewinn anrechnen lassen.


Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 12:08

Hätte der Mann jedoch einen Ehevertrag, dann würde sie keinen Zugewinn erhalten? Oder schon, aber eben keine Immobilien?

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Roland Sperling  09.05.2024, 19:01
@Markus373

Das kommt darauf an, was in den Ehevertrag geregelt wurde. Solche Verträge können ja ganz verschiedene Inhalte haben.

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