Scheidung - Was steht mir alles zu?

11 Antworten

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Zuallererst: Nimm dir einen Anwalt, denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltspflicht.

 

Grundsätzlich kann der einkommenschwächere Ehepartner vom anderen trennungsunterhalt verlangen. Dazu berätdich dein Anwalt.

 

Dir stehen die Hälfte der Möbel zu. Auch hier solltest du den Anwalt zu Rate ziehen.... ein Doppelbett kann man schlecht mit der Kettensäge "teilen".

 

Im Scheidungsverfahren wird der Rentenausgleich durchgeführt. Wenn du schlau bist,lässt du zeitgleich mit dem Scheidungsverfahren auch gleich den Zugewinnausgleich laufen, das spart Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Fazit: Ohne Anwalt kommst du eh nicht weiter.

Billev 
Fragesteller
 13.04.2011, 13:02

Okay, konkret heißt das einfahc zum Anwalt gehen und das Beste hoffen... DANKE!!!

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Reiterfee  14.04.2011, 09:23
@Billev

Aber bitte achte darauf, daß es sich um einen guten Scheidungsanwalt handelt. Es gibt auch Anwälte, das sind Pfeifen. Ich war nämlich 20 Jahre in einer großen Anwaltskranzlei (14 Anwälte), Du kannst nicht jeden Anwalt nehmen, er muß schon spezialisiert sein und vor allen Dingen Biß haben.

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Wenn ihr im gesetzlichen Güterstand gelebt habt, wird bei der Scheidung (nicht bei der Trennung) alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde aufgeteilt. Darüber müsst Ihr Euch einigen, sonst wird das für teures Geld vom Gericht entschieden. Unterhalt steht Dir nur zu, wenn Du Kinder unter drei Jahren alleine versorgen musst oder Du den größten Teil Deines Lebens in einer langjährigen Ehe den Haushalt geführt hast und deswegen selber nicht arbeiten warst. Ihr solltet Euch bei der Trennung schon einigen und Du kannst sicher einige Möbel mitnehmen. Bist Du denn ohne Möbel ausgezogen und hast gar nichts mitgenommen? Warum nicht?

aus eigener erfahrung:

der frau steht kein unterhalt zu - alimente für ev. vorhandene kinder sind klar.

unbedingt einen rechtsanwalt einschalten - das kommt immer noch billiger als alles andere.
alle anderen auskünfte wären jetzt verantwortungslos, weil das gesetz individuell ausgelegt werden kann.

rechtsanwalt - das ist mein einziger tipp. ich wäre ohne diesen "nackt" dagestanden...

Für den Trennungszeitraum steht dem Partner mit dem niedrigerem Einkommen ein Trennungsunterhalt zu (als "Ausgleich" zum bisherigen Anteil am Familieneinkommen).

Nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung) wird nach neuester Rechtsprechung in der Regel nicht mehr gewährt, Ausnahmen bilden "langjährige" Ehen (jänger als 11 Jahre...)

Wenn keine Gütertrennung vereinbart war, so steht bei der Scheidung jedem Partner die Hälfte des Vermögens / der Anschaffungen.. aus der Zeit der Ehe zu (vorehelicher Besitz, Schulden... verbleiben Eigentum des jeweiligen Partners).

Wenn die eheliche Wohnung gemeinsam angemietet wurde, so muss der Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Verbleibt ein Partner in der Wohnung, so muss der Mietvertrag geändert / neu abgeschlossen werden... (Ansonsten wäre der "ausgezogene" Partner weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet, falls der verbliebene Partner die Miete nicht zahlt...)

Ein Anwalt weiß Bescheid, den wirst sowiso aufsuchen müssen.