Wie oft berfusschule ohne ausbildung?

2 Antworten

Ja jeden Tag

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

du bist schulpflichtig bis zum 18 lebensjahr ! fünftage damit du noch etwas lernst ,

wer in einer ausbildung ist kommt zur berufsfachschule des berufes .


LilPeep15112017  18.04.2024, 15:43

Das ist nicht richtig. Die Dauer der Schulpflicht variiert je nach Land und manchmal auch nach Region innerhalb eines Landes. In den meisten Ländern beträgt die Schulpflicht jedoch mindestens neun bis zwölf Jahre. In Deutschland beträgt die allgemeine Schulpflicht in der Regel neun Jahre, beginnend mit der Einschulung im Alter von etwa sechs Jahren bis zum Abschluss der Sekundarstufe I, normalerweise mit 15 Jahren.

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LilPeep15112017  18.04.2024, 19:23
@kuestenflueger

Du solltest dich dringen Informieren :)

Ich bin nämlich diesen Weg gegangen. Heißt für dich: Nochmal Schulbank drücken -> fünftage damit du noch etwas lernst

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kuestenflueger  18.04.2024, 20:23
@LilPeep15112017

Jugendliche ohne Ausbildung sind berufsschulpflichtig bis zu dem Schulhalbjahr, in dem das 18. Lebensjahr beendet wird. Schüler, die

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LilPeep15112017  18.04.2024, 21:42
@kuestenflueger

Tut mir leid, aber dass ist leider wieder falschß

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun bzw. zehn Schulbesuchsjahre (siehe Aufstellung der einzelnen Bundesländer).

Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach neun bzw. zehn Schulbesuchsjahren bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach der Klasse 9 bzw. 10 enden kann, obwohl die Schule erst acht oder neun Jahre lang besucht wurde.

Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.

In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres (kann also auch noch für Volljährige bestehen[15]).

Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.

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