Wie mit Rechnung vom Vermieter für E-Auto Anschluss / Steckdose in Garage umgehen?
Hallo,
ich benötige euren Rat. Ich bin im Juli in eine neue Wohnung eingezogen. Vorab habe ich schonmal gefragt, ob in meiner Garage ein Stromanschluss vorhanden wäre, sodass ich mein E-Auto aufladen kann (per Ladeziegel) - dem war nicht so.
Mein Vermieter bot mir jedoch an, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen, denn daran wollte er es nicht scheitern lassen. Über die Kosten waren wir uns damals noch nicht einig. Er meinte zwar kurz man könnte sich das ja ggf. teilen, aber mehr war da auch nicht.
Nach Unterzeichnung des Mietvertrags inkl. Garagenmiete von 50,00 € monatlich hat er mir ein Angebot von einem Elektriker zukommen lassen. In dem Angebot war jedoch eine Wallbox inbegriffen, welche ich jedoch nicht benötige und welche mir auch ehrlich gesagt zu teuer war (Hybrid brauchts des ned).
Bzgl. meinem Feedback ist es dann doch bei einer normalen Steckdose geblieben. Kurz vor der Installation ist mir dann noch eingefallen, dass ich gerne einen Zwischenzähler hätte, da ich schon gerne wüsste, wie viel mein Auto zieht und das so auch fairer mit meiner Freundin verrechnen kann.
Seine Antwort war darauf hin, dass der Zähler dann aber auf meine Kosten gehen würde - dem habe ich so zugestimmt (schriftlich).
Jetzt kam er heute mit einer Rechnung zu mir und einem recht hohen Betrag, welchen er gerne von mir hätte.
Inbegriffen sind:
- Leitung 12 Meter
- FI Schalter
- Wechselstromzähler
- Steckdose abschließbar
- Gummidose
- Kleinmaterial
- Meisterstunden vom Elektriker
- Seine Stunden (er hat die Leitung selbst verlegt und für den Elektriker alles vorbereitet)
Wichtig ist zu wissen, dass er ursprünglich beim Bau 2018 schon eine Erdleitung für genau solche Sachen verlegt hat - somit schon mit so einem Szenario gerechnet hat.
Da er nun 80 % der Kosten auf mich umlegen möchte, stellt sich mir die Frage, wie fair das ganze ist.
Meiner Meinung nach sollte der Vermieter die Infrastruktur schon zur Verfügung stellen. Den Anschlusspunk (Wallbox etc.) sehe ich nicht in der Pflicht der Vermieters sowie auch den Zwischenzähler. Der Rest ist in meinen Augen einfach Infrastruktur und zeitgemäß. Die Wohnungen sind alle top modern und entsprechend teuer, daher kommt auch mein Anspruch an solch eine Lösung.
Ich würde ihm jetzt anbieten, die Steckdose + Zwischenzähler zu bezahlen, würde jedoch darauf bestehen, dass dann auch bei einem späteren Auszug wieder mitzunehmen.
Beim Rest sehe ich jedoch den Vermieter in der Pflicht, denn für mich gehört eine Steckdose grundsätzlich zu einer Garage dazu. Und angenommen meine Nachmieter haben dann auch ein E-Auto und nutzen die Leitung dann - hier sehe ich einen großen Interessenkonflikt...
Bitte helft mir bei dieser Entscheidung. Ich möchte es mir ungern mit meinem Vermieter so schnell nach dem Einzug verscherzen, möchte das aber auch nicht einfach so hin nehmen. Das ganze Thema ist aktuell leider auch der Zeit voraus - entsprechend gibt es hier kaum Regelungen, was es nicht leichter macht (für beide Seiten).
6 Stimmen
3 Antworten
An ein paar kleinen deteils hätte man noch feilen können z.B. an der frage, ob es wirklich not tat, dass der vermieter seine eigene arbeitszeit berechnet. oder die aufteilung 80 / 20 aber wenn das vorher so besprochen war ist es grundlegend fair.
lg, anna
ganz klar - nein. denn je nach dem wie lange oder kurz das mietverhältnis nach der installation noch geht, hätte einer von euch beiden den kürzeren gezogen.
man könnte aber ggf. über eine temporäre, von der miete unabhänige ratenzahlung reden. z.B. über 3, 6 oder maximal 12 monate.
lg, anna
Wäre bei der Argumentation voll bei dir. Es ist zeitgemäß und wenn wir von einem hohen Standard sprechen dann macht es ja auch sinn.
Er hätte zwar ein Recht darauf das so handhaben mit den vorherigen Absprachen, aber er scheint ja generell ein Kerl zu sein mit dem man reden kann.
Es kann halt sein das er in den ersten 3 Jahren Besitz steckt und somit keine hohen reperaturen und sanierungen von der Steuer absetzen kann.
Der Vermieter reißt sich buchstäblich den "A..." auf, damit Du Dein Auto aufladen kannst. Er müsste eigentlich rein gar nichts übernehmen und kommt Dir so schon sehr entgegen, dass er sich überhaupt bewegt. Eine Regelung zur wenigstens teilweisen Kostenübernahme hättest Du vor Unterzeichnung des Mietvertrags schriftlich schließen müssen.
Wäre es fair, ihm einer Erhöhung der Miete vorzuschlagen, anstatt die Kosten in voller Höhe sofort zu bezahlen?
Auf jeden Fall, denn dann bekommt er bei z. B. 20 € pro Monat für den stark aufgewerteten Stellplatz in einem Jahr 240 € zurück und in 3 Jahren hätte er schon 720 €. Falls Du irgendwann zuvor schon den Vertrag kündigst, kann er den aufgewerteten Stellplatz auch vom nächsten Mieter in gleicher Weise sich zahlen lassen. Nur jeder tickt anders und ob er darauf einsteigt, kann ich natürlich auch nicht wissen.
Wäre es fair, ihm einer Erhöhung der Miete vorzuschlagen, anstatt die Kosten in voller Höhe sofort zu bezahlen?