Wallbox?

1 Antwort

Kompliziert.

Es kommt auf die Teilungserklärung nach Wohneigentumsgesetz an.

Ist die Garage und der Hausstromverteiler als Gemeinschaftseigentum eingestuft (sehr wahrscheinlich), dann brauchst Du seine Zustimmung. Wenn technisch nichts dagegen spricht (Belastbarkeit des Hausstromanschlusses), MUSS er Dir diese Zustimmung allerdings geben. Das ist KEINE freie Willensentscheidung mehr, es gibt mittlerweile einen Rechtsanspruch darauf.

Sollte die Garagenhälfte Sondereigentum sein, und alles andere, was von der Installation berührt ist, auch - dann dürftest Du die Installatiin eknfach sl machen (lassen), müsstest aber trotzdem sicherstellen, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird.

Ragljack 
Fragesteller
 23.07.2023, 10:21

Hallo, danke für die Antwort. Laut Teilungserklärung ist die linke Garagen Hälfte klar meiner Wohnung zugeteilt und die rechte Hälfte der anderen Wohnung. Von Hausstromanschluss steht nichts drin. Also dann werde ich meinen Nachbarn informieren über mein Vorhaben und wenn der Netzbetreiber sein go gibt dann kann ich den Elektriker bestellen oder?

0
Dampfschiff  23.07.2023, 10:31
@Ragljack

Fast richtig. Wenn Du eine Wallbox mit maximal 11 kW installieren lässt (das reicht für den Hausgebrauch!), braucht der Netzbetreiber nicht zuzustimmen. Die Wallbox muss nur beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Belastbarkeit des Hausstromanschlusses kann der Elektrofachbetrieb überprüfen.

2