Wie lange ermitteln die Polizei in so einem Fall?

4 Antworten

Es ist schon sehr konstruiert, dass du vorsätzlich einen Spiegel zerkratzt und dann aber nicht mehr weißt von wem und wow und wie und was.

In deinem fiktiven Fall klingt es eher so, als wäre es zu einem Verkehrsunfall gekommen und du hast dir dann überlegt (aufgrund eines schlechten Gewissens) doch zur Polizei zu gehen.

Das wäre allerdings durchaus zu deinem Nachteil. Denn du hast eine Verkehrsunfallflucht begangen. Dann wird ein entsprechendes Strafverfahren gegen dich eingeleitet.

Wenn der Beamte welcher die Anzeige aufnimmt besonders motiviert ist, schickt er umgehend einen Streifenwagen zu besagter Örtlichkeit um dann mit dir das dort geparkte Fahrzeug ausfindig zu machen.

Geschieht dies nicht, wird das Ding 3 Monate auf einem Stapel liegen, in der Hoffnung dass sich irgendwann ein Geschädigter meldet. Ansonsten wird das Ding von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Maximal 2 bis 3 Monate, wenn sie überhaupt deswegen was tun.

Die werden wohl kaum eine SoKO gründen. Die nehmen deine Selbstanzeige auf und warten, ob der Geschädigte sich ebenfalls bei ihnen meldet. Dann kannst du dem den Spiegel bezahlen und das Verfahren wird eingestellt, da ja keine vorsätzliche SB gegeben ist.

Möglicherweise ermittelt die Polizei in solchen Bagatellfällen nur wenig oder gar nicht.

Bei einem Bagatelldelikt handelt es sich um eine Straftat, der in der deutschen Rechtsordnung nur eine geringe strafrechtliche Bedeutung beigemessen wird, etwa weil der Schaden oder die Intensität der Tat gering sind. Diese Straftaten werden auch als „geringfügige Straftaten“ bezeichnet. Ein Bagatelldelikt wird insofern in der deutschen Rechtsordnung auch als eine Straftat von nachrangiger strafrechtlicher Bedeutung bezeichnet. Dies ergibt sich entweder aus dem geringen Schaden oder der geringen Intensität der Tat. In der Regel fallen unter diese Kategorie Delikte, die einen materiellen Schaden von bis zu 50 Euro verursachen oder in ihrer Durchführung geringfügig sind
Die Thematik der Bagatelldelikte spielt eine besondere Rolle im Strafverfahrensrecht nach der Strafprozessordnung (StPO), obwohl sie letztlich um Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) handelt.
Zum Nachlesen: https://jurawelt.com/rechtslexikon/b/bagatelldelikt-definition-bedeutung-und-voraussetzungen/