Wie lange darf man im Auto sitzen dass man noch nicht parkt?
1 Antwort
2 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) geht eindeutig hervor: Jeder, der das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Das bedeutet: Stehenbleiben ist noch kein Parken – solange die drei Minuten nicht überschritten werden.
Deswegen ist es ja verboten, da zu parken. Was man aber z.b. bei einem Stau tut.
ich rede eher von einem Parkplatz. Wenn man einfach irgendwo steht, ist es ja kein richtiges parken und somit sowieso verboten.
Nach der Definition, die im Gesetz steht, ist ja jedes Stehenbleiben über 3 Minuten Parken. Was ich für unsinnig halte. Man müsste einfügen, dass erzwungenes Stehen kein Parken ist.
Es muss aber zwingend Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen (§ 49 StVO). Bei einem Stau wird man ja quasi dazu gezwungen und hat keine andere Möglicheit.
Bei einem Stau parkt man nicht, egal wie lange man steht.
Wer im Stau steht hält nicht, sondern wartet. Das ist der Unterschied.
Halten = freiwilliges Anhalten
Warten = verkehrsbedingtes Anhalten
ach der Definition, die im Gesetz steht, ist ja jedes Stehenbleiben über 3 Minuten Parken.
Nein, nur jedes halten über 3 Minuten.
§12 ist das.
Finde ich übrigens komisch, weil dann bei Staus auf Autobahnen möglicherweise Hunderte zu Parkenden werden, was ja verboten ist.