Wie lang darf ein lehrer den eingezogenen gegenstand behalten?
Wäre net wemn ihr antwortet
9 Antworten
Wenn es das Handy ist, dürfen Lehrer es dir rechtlich gesehen gar nicht abnehmen, da es sich dann um Wertsachenunterschlagung handelt. Wenn es keine Wertsachen sind, können sie es glaube ich bis Ende des Schultages behalten, bin mir aber nicht sicher
Die zeitweise Wegnahme von Gegenständen ist im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In SH ist sie erlaubt, die Dauer ist nicht angegeben. Der Wert spielt überhaupt keine Rolle. Ob Du mit einem teuren Smartphone oder mit einem billigen Luftballon gegen die Schulordnung verstößt, das ist egal, beides kann weggenommen werden.
In der Regel am Ende des Schultages - es gibt aber Ausnahmen. Oft müssen z.B. Handys von den Eltern abgeholt werden.
Solange bis deine Eltern reinkommen :)
Nicht über nacht aber ansonsten bis es deine eltern abholen
Bis zum Schulschluss (Ende des Tages). Das Sekretariat kann aber einkassierte Gegenstände länger behalten (z.b über Nacht).