Wie läuft es wenn man zu zweit ein Gewerbe sprich Kleinunternehmen Gründen möchte, darf man einen Fantasynamen wählen und im Impressum stehen dann Inh. beide?
4 Antworten
Im Geschäftsverkehr könnt ihr euch neben, wie ihr wollt, solange ihr keine fremden (Namens-)Rechte verletzt und keine falsche Rechtsform vortäuscht. Es ginge also auch MC-Aquristik GbR. Nur im Netz im Impressum müssen die vollen Echtnamen stehen, z.B. Max Müller und Carl Schul GbR.
Euer Fantasiename hat keine rechtliche Bedeutung und wird auch nirgends registriert. Die Kleinunternehmerregelung hat damit absolut nichts zu tun, weil das nur ein Steuererleichterungsverfahren ist und das Gewerbeamt gar nicht intrressiert.
Eine private Rechtsschutzversicherung deckt nie Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit ab. Da müsst ihr euch eine besondere Versicherung suchen.
Du kannst es auch eleganter lösen:
MC-Aquaristik GbR
Fritz Huber und Klaus Müller
Name muss halt immer dabei stehen. (Tut es bei mir auch nicht, und das hat in 20 Jahren ein Kunde angemeckert ...)
Okay was ist hier der nächste Schritt wo muss das prüfen lassen wegen den Namensrechten ob und wo es evtl. Solche Firma schon gibt sprich den Namen oder ist das egal weil ja die Privatnamen dabei stehen
Ganz dünnes Eis. Prüfen lassen heißt immer: das kostet. Und zwar nicht wenig. Mach das am besten selbst. Schau, welche Nizza-Klassen Du belegst und ob das beim DPMA geschützt ist. Dann bemüh Tante google. Wenn Du nur lokal unterwegs bist, hast Du eh wenige Probleme. Und sei vorsichtig. Wenn Du Deine Recherche zu offen betreibst oder z.B. (falls Du das vorhast) selbst eine Marke anmeldest, solltest Du vorher die Domain haben. Ist ein beliebtes Geschäft, sich Domains zu sichern von Unternehmen, die gerade neu auf den Markt kommen.
Hab ich doch geschrieben.
- DPMA - https://www.dpma.de/recherche/
Nizza-Klasse ist der Geschäftsbereich, in dem Du unterwegs bist. Google spuckt die entsprechende Liste aus, da die Nummern anschauen.
Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Das kennt weder das Gewerbe - noch das Steuerecht.
Das was ihr immer meint: Gewerbeanmelden und die steuerliche Erfassung nach der Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG nutzen.
Und diese Reglung betrifft auch nur die Umsatzsteuer und alle anderen Arten von Abgaben und Steuern bleiben davon unberührt.
Bei einem Gewerbe ohne bestimmte Rechtsform wie GbR, GmbH, LdT, KG und co bist du EINZELUNTERNEHMER.
Das bedeutet, dass in dem Firmennamen deine Vor und Nachnahme enthalten sein muss.
Z.B. Malerbetrieb - Thomais Mustermann
Okay ja wenn dann soll es eine GbR werden da wir zwei Inhaber sein werden
Man gründet eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese firmiert unter dem Namen ihrer Gründer. Zusätzlich kann eine Fantasie-Bezeichnung hinzugefügt werden. Etwa in dieser Art:
Fantasie Müller und Schulz GbR
Sprich Familien Name wäre Huber und Müller und wir wollten die Vornamen mit dem Gewerbe verbinden sprich Firma sollte zum Beispiel MC-Aquaristik heißen wie würde dann eine Firma sich nennen nach Kleinunternehmen Regelung
Eine Vorschrift gibt es dafür nicht. Notariell muss nichts gemacht werden. GbR Vertrag schriftlich machen (besser da hilft ein Anwalt), dann zum Gewerbeamt Gewerbeschein holen (besser vorher absprechen).
Bei Namensüberschneidungen kann es natürlich Stress geben, also besser mal Google quälen, evtl. bei der IHK nachfragen. Dafür gibt es zwar auch Profis, aber die sind extrem teuer und meist nur mäßig gut. Das gleiche gilt fürs Logo.
Die Eintragung im Handelsregister ist für eine GbR freiwillig.
Ja richtig. Absolute Sicherheit gibt es aber nicht.
Ihr scheint nicht viel Wissen vom Geschäft zu haben. Das ist nicht ehrenrührig, kann euch aber viel Lehrgeld kosten. Die IHK bietet in den meisten Regionen daher Gründerseminare an. Eventuell setzt ihr Euch da mal rein. Eine vergessene Umsatzsteuervoranmeldung oder fehlende Rücklagen für die Gewerbesteuer können beispielsweise unangenehme bis katastrophale Folgen haben. Das Finanzamt ist absolut frei von jeglichem Humor.
Ihr müsst euch selbst krankenversichern (Pflicht), ebenso ist Renten- und Arbeitslosenversicherung (ist nur in den ersten drei Monaten wählbar) euer privates Problem.
Die Firma sollte gegen Schäden, die ihr bei der Arbeit anrichten könntet versichert sein (Haftpflicht). Wenn ihr viele mit Wasser gefüllte Becken habt, dann auch in Bezug auf Wasserschäden. Euer Versicherungsmakler berät Euch da.
Kostet alles Euros und kommt teilweise zu eurer Privatentnahme hinzu. Bedenkt das alles im Businessplan, den ihr unbedingt zuerst erstellen solltet.
Zum Thema Steuern haben wir nen Berater mein Cousin er ist selbstständiger Wirtschaftsprüfer...
Wir werden nur nebenberuflich handeln.... als erstes dient es rein zum Verkauf unserer Produkte die wir mit Gebrauchsmuster Schutz beantragen werden zu verkaufen...
Agieren werden wir auch vorerst von einem einer Privaten Adresse aus rein über einen Online Shop
Mir scheint es dass sie recht Fit sind...wie läuft es mit den AGB, Wiederrufrecht, Impressum usw. wer kann das erstellen und definieren wie läuft das ?
Okay super danke hätte da noch was zum Thema greift hier der private Rechtsschutz oder muss man hier was neues auf die Firma machen da man ja zu zweit ist