Wie kurz müssen meine Haare beim Militär sein? (Unnötige Frage, aber bin bald Rekrut beim Bund)?

2 Antworten

Das ist genaustens in der ZDv A-2630/1, Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, geregelt

Der Haar-und Barterlass(Anlage 1 zu der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 10/5) lautet wie folgt:

Die Haar-und Barttracht der Soldaten

Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung, Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen grundsätzliche Anforderungen an die Haartracht der Soldatinnen sowie die Haar-und Barttracht der Soldaten.

1. Die Haar-und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).

2. Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform-und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z. B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren).

Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während seines Urlaubs tun. Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen.

3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.

4. Auch für Angehörige der Reserve , die Wehrübungen leisten, muss die Haar-und Barttracht sauber und gepflegt sein. Unabhängig davon soll die bzw. der Disziplinarvorgesetzte das Tragen eines Haarnetzes befehlen, wenn das Haar in Farbe, Schnitt und Form den vorgenannten Forderungen nicht entspricht.

Soweit besondere Verhältnisse Abweichungen von den o.a. Bestimmungen erforderlich machen oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Soldatinnen und Soldaten in Auslandsverwendungen, fliegendes Personal, Soldatinnen und Soldaten im protokollarischen Dienst, Pflegepersonal in Bundeswehrkrankenhäusern) Sonderregelungen erforderlich sind, sind diese zu befehlen. Zuständig sind die Inspekteureder Teilstreitkräfte, der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und der Inspekteur der Streitkräftebasis. Die Befugnis kann delegiert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Toaster247  13.11.2020, 23:36

Das Bedeutet in deinem Fall: Solange du eine nicht zu auffällige Frisur hast, Augen und Ohren nicht bedeckt werden und der Kragen deiner Uniform nicht berührt wird, ist die Frisur in Ordnung.

Im Zweifel kannst du auch den Dienst antreten und entweder deinen Gruppenführer oder andere Vorgesetzte fragen, oder warten bis sie es dir von alleine sagen.

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Die Antwort ist simple. Deine Haare dürfen so lang sein, wie es dein Chef und dein Spieß erlauben!

Wenns dir nicht gefällt, kannst dich ja mal gegen beide beschweren :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin seit mehr als 20 Jahren Offizier