Wie komisch ist den unser Rechtssystem?
Das Landgericht Halle (Saale) hat den AfD-Politiker Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-verurteilt-100.html
Die Hauptverhandlung begann am 23. Februar 2015. Am 2. März 2015 gab Edathys Anwalt folgende Prozesserklärung ab: „Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt. Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe lange gebraucht dazu. Je stärker ich in der Öffentlichkeit angegriffen wurde, desto mehr meinte ich mich verteidigen zu müssen. Ich bereue, was ich getan habe.“[54] Daraufhin wurde das Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung von 5000 € zugunsten des Kinderschutzbundes eingestellt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re
Also für Kinderpornografie zahlt man fast 1/3 als wenn man 1 verwerflichen Satz sagt.
Nicht das Höcke seine Strafe nicht verdient sondern das es einfach unproportional ist.
3 Antworten
Rechtsstaat: Im Zweifel für den Angeklagten - ein Gericht muß einem die Straftat nachweisen
Höcke hätte im ersten Verfahren gar nicht verurteilt werden dürfen - man hat ihm nicht nachweisen können, daß er den Kontext kannte - auch Geschichtslehrer und viele Historiker wußten das nicht (von "normalen" Bürgern einmal ganz zu schweigen) - das war eine schwarze Stunde für die deutsche Justiz.
In dem weiteren Verfahren sieht das jetzt anders aus - bei der öffentlichen Wiederholung der Phrase hatte er den Kontext auf jeden Fall gewußt - daß das zweite Verfahren anlief, hat das Gericht gewußt und hätte daher auch dahingehend auf eine Verurteilung verzichten sollen, denn nun ist die Rechtslage eindeutig und die Justiz hätte keinen Schaden genommen.
So ein Schwachsinn. Er wusste, dass er sich volksverhetzend geäußert hat und das Gericht hat das nachgewiesen. Seine Aussage mit er wusste den Kontext nicht, ist eine reine Schutzbehauptung, wie das Gericht auch korrekt festgestellt hat.
"man hat ihm nicht nachweisen können, daß er den Kontext kannte "
Du bist also der Meinung, dass Höcke hundsmiserable Kenntnisse der Geschichte hat in diesem Kontext? Kann schon sein. Glaube ich aber weniger.
Für so blöd halte ich ihn nicht.
Also du hältst ihn in diesem Bereich für ungebildet?
Das hat zwar was, aber dennoch bleiben Zweifel...
Wenn er so ungebildet ist, wäre das doch auch ein schlechtes Zeugnis für ihn als Politiker. Vielleicht redet er ja da auch von Dingen, die er nicht versteht.
Ich versuche nur deinen Ansatz etwas weiter zu denken.
Hast du eigentlich ein wenig in Höckes Buch gelesen?
Wenn ein Geschichtslehrer (!) nicht weiß, was in diesem Bereich erlaubt ist und was nicht, ist das genauso, wie wenn ein Fahrlehrer sagen würde:
"Ach so? Ich wusste gar nicht, dass mir diese roten runden Schilder mit der Zahl drin die Höchstgeschwindigkeit sagen sollen"
Ich persönlich gehe ja davon aus, dass er es wusste, und auch das Urteil bewusst in Kauf nahm (weil ja praktisch alles, was gegen ihn geht, von seinen Fans mit zusätzlichen Stimmen belohnt wird).
Im anderen Fall kam es gar nicht zu einer Verurteilung.
Übrigens könnte ja auch jemand sagen: "Ui, ein neuer Skandal im Ministerium von Frau Baerbock? Na super, dann wähle ich doch glatt die Grünen."
Andere könnten ja auch Fehlverhalten belohnen (wenn sie das möchten).
Gerichtsurteile kannst Du nicht direkt vergleichen, es gibt dafür keine Tabelle o.ä.
Edathy hatte seine Schuld eingestanden, sein Verfahren wurde gegen Zahlung eines Betrages eingestellt.
Höcke, ein redegewandter und gebildeter Mensch, mit Beruf Geschichtslehrer,
bestritt, die Bedeutung dieser Worte gekannt zu haben. Entweder ist er dann doch nicht so gebildet, oder er ist dumm, wenn er glaubt, andere nehmen ihm das ab.
Der Richter dachte möglicherweise ähnlich und verurteilte ihn.
Wird das Urteil rechtskräftig, ist Höcke vorbestraft.
Zwischen der Einstellung eines Verfahrens und einer Verurteilung besteht ein Unterschied. Komisch ist am Rechtssystem nichts.
Man kann wahrscheinlich täglich Urteile oder richterliche Entscheidungen finden,
mit denen man nicht einverstanden ist. Da es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen handelt, ist daran nichts auszusetzen. Richter haben in aller Regel mehr Ahnung von Gesetzen und auch mehr Lebenserfahrung, als die meisten Menschen.
Höcke stehen sicher Rechtsmittel offen, die kann er nutzen.
Mein Rat an Höcke ist: Einfach mal die Fresse halten und an der Einstellung arbeiten.
Höcke macht das schon durchaus länger und häufiger, darum steht er ja gerade schon wieder vor Gericht.
Im aktuellen Verfahren lehnt er übrigens offen unsere Rechtstaatlichkeit und Gewaltentrennung ab und droht Staatsanwaltschaft und dem Richter für den Fall der Machtergreifung!
Jemand der zugibt Kinderpornografie gekauft zu haben wird nicht vorbestraft?
Höcke musste seinen Dünnschiss für 3 Sekunden rauslassen und der hat über Monate auf das Gesetz gepfiffen.