Wie kann ich mein kind von wohngruppe rausholen?
Wie kann ich mein kind von wohngruppe rausholen?
4 Antworten
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Was steht im Hilfeplan? Warum kam es zur Unterbringung?
Du kannst jederzeit einen Antrag auf Rückführung beim Familiengericht stellen. Damit dies erfolgreich ist, sollten sich natürlich die Umstände, die seinerzeit zur Unterbringung in der Wohngruppe führten, geändert haben.
Das wäre schön und würde viele Pflegeeltern ruhiger schlafen lassen, Fakt ist: leibliche Eltern können regelmäßig die Rückführung beantragen. Meistens bleibt dies natürlich erfolglos, da sich halt an den Umständen nichts geändert hat.
In dem du erstmal die Ursachen beseitigst die dazu geführt haben, dass dein Kind in Obhut genommen wurde.
Ich stimme dir zu.
Aber es gibt auch Wohngruppen für Menschen mit Essstörungen, Drogenabhängige u. Ä. oder mit Behinderung - das "Kind" kann ja auch z.B. 25 Jahre alt sein.
Dann ist die "Ursachenbeseitigung" mitunter schwierig.
Klar stimmt.
Aber dann sollte man als Elternteil sich zu mindestens soweit einbringen, dass man sich selbst über die Problematik informiert, speziell bei den von dir angesprochenen Sachen wird innerhalb der Therapie fast immer die Familie mit eingebunden. Was dann die Frage hier eigentlich erübrigen würde oder sie würde sehr viel präziser formuliert und direkt auf eine solche Thematik als Fachfrage verklausuliert.
jopp deswegen kann man nur so allgemein antworten
und leider ist aus beruflicher Erfahrung, diese sehr spartanische Frage ein deutliches Anzeichen für "bitte wenden sie sich an das zuständige JA"
Die Frage legt nahe, das du nicht mehr das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für dein Kind hast, deswegen wahrscheinlich auch das "Sorgerecht" nicht mehr.
Wenn das Jugendamt dies entzieht, hat das meist Gründe, und es gibt Auflagen, die man erfüllen muss, um es wieder zu erhalten.
Deswegen ist meine Antwort: Die Auflagen erfüllen.
Mit Anwalt wahrscheinlich.
Jederzeit, stimmt nicht ganz, das gilt nur wenn der User noch das Sorgerecht hat