Wie ist die Besuchsregelung in einer Mutter Kind Einrichtung geregelt wenn ich meine Mutter mit meinem Baby über Nacht besuchen möchte?
Meine Tochter ist 25 und lebt seit 4 Monaten mit ihrem Baby (3 Monate alt) in einer Mutter Kind Einrichtung.
Sie hat einen Antrag gestellt, dass sie mich, ihre Mutter und Großmutter, 1 Tag, mit 1 Übernachtung besuchen möchte.
Sowohl die Einrichtung als auch das Haus des Lebens haben ohne Bedenken dem zugestimmt.
Das Jugendamt hat jedoch keinerlei Rückmeldung dazu gegeben.
Gibt es ein Gesetz, das das regelt?
Danke schon mal für eine Antwort.
3 Antworten
Die einfachste Lösung wäre, wenn du direkt in dieser Einrichtung die Verwaltungsleitung ansprichst, und über euer Vorhaben sprichst. Erfahrungsgemäß kann dir dann ganz genau Auskunft gegeben werden, wie es rechtlich aussieht, denn sie werden ja schon öfter solche Fälle gehabt haben. Möglicherweise sieht es auch in jeder Mutter-Kind-Einrichtung anders aus mit den Vorschriften.
Daher rate ich Dir, Dich dort zu erkundigen.
Alles Gute für euch.
Habe recherchierr, dazu habe ich seiten des Jugendamtes nichts gefunden.
Was ich meinte, das Mutter Kind Haus kennt doch diese Situation, wie das Jugendamt bei einer Übernachtung entscheidet, Deine Tochter soll doch mal in ihrer Unterbringung nachfragen, dann hat sie doch schon Anhaltspunkte.
Viel Glück
Soviel ich weiß ist es Sache der Einrichtung dies zu genehmigen. das Jugendamt kümmert sich darum nicht mehr.
Gibt es ein Gesetz, das das regelt?
Nein, warum sollte das gesetzlich geregelt sein?
Sie hat einen Antrag gestellt, dass sie mich, ihre Mutter und Großmutter, 1 Tag, mit 1 Übernachtung besuchen möchte.
Warte ab bis über diesen Antrag entschieden wurde.
Das hat meine Tochter bereits getan und eben einen Antrag gestellt.
Was ich gerne in Erfahrung bringen möchte ist, auf was sich das Jugendamt rechtlich beruft diese Entscheidung zu treffen.