Wie ist das mit dem C1-Führerschein im Rettungsdienst?

1 Antwort

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

der Führerschein im Rettungsdienst ist so eine Sache - de jure braucht man ihn nicht, de facto ist er aber flächendeckend obligatorisch.

1) Stimmt das überhaupt?

Grundsätzlich: ja, das stimmt.

Die allermeisten Arbeitgeber im Rettungsdienst - und im Falle des FSJ die Träger und die Einsatzstellen - machen den Führerschein aus gutem Grund zur Einstellungsvoraussetzung.

Das wird dann in aller Regel auch in der Vereinbarung so festgehalten. Einstellungsvoraussetzung heißt: eine Einstellung (oder die Aufnahme des FSJ) erfolgt nur, wenn die Voraussetzung erfüllt sind. Wenn nicht, besteht trotz Vereinbarung kein Anspruch darauf.

Mein FSJ ist zwar schon ein paar Tage her, der Führerschein Klasse B war allerdings schon damals Grundvoraussetzung - und zwar bei Beginn des FSJ.

2) Wenn ja, warum? Zu Anfang des FSJs macht man doch erstmal die Theoriemodule und die Praktika auf RTW und in der Klinik. Wofür braucht man da schon diesen Führerschein?

Aus der Praxis: es gibt durchaus "Führerscheinschieber", bei denen aus ein "drei Wochen" irgendwann "mehrere Monate" oder auch "gar nicht" werden, wenn es um den Führerschein geht.

Das ist für Arbeitgeber planungstechnisch einfach grauenvoll - und führt letztendlich nicht dazu, dass man bei Neueinsteigern bereit ist, über alle Maßen entgegenzukommen.

Aus der etwas weiteren Praxis: Einsatzstellen und Träger eines Freiwilligendienstes ziehen sich die Hosen nicht mit Beißzangen an. Man zahlt eher weniger gerne Leuten den RS-Lehrgang um dann am Ende festzustellen, dass die Person nur unter Hürden einsetzbar ist.

Kurzum: Praktikabilität und auch Kosteneffizienz für Träger und Einsatzstelle.

3) Was passiert, wenn ich es zeitlich nicht schaffe? Was passiert, wenn ich am Schluss noch sagen wir mal drei Wochen brauche? Werde ich dann rausgeworfen?

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten...

  1. Man einigt sich mit Träger und Einsatzstelle auf eine Fristverlängerung - das ist allerdings purer "Goodwill" der Arbeitgeberseite und einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ansprechen sollte man diese Möglichkeit aber zweifellos.
  2. Freiwilligendienst und Lehrgang kommen nicht zustande, weil die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Fazit

Die Situation ist definitiv mehr als suboptimal und "in der Luft hängen" wirst Du solange, bis Träger und Einsatzstelle Klartext sprechen. Wenn über den Träger selbst wenig bis gar nichts zu erreichen ist, sollte die Situation mit der Einsatzstelle zusätzlich direkt besprochen werden.

Auch wenn es für einen selbst "doof" ist: es gibt ziemlich viele Bewerber um Freiwilligendienste, es gibt meist einen deutlich geringeren Mangel an Rettungssanitätern...auf jede individuelle Situation Rücksicht nehmen geht einfach nicht.

Irgendwo muss letztendlich eine "rote Linie" gezogen werden - am Ende des Tages muss der FSJler auch sinnvoll einsetzbar sein, und das ist ohne Führerschein schlicht nicht realisierbar.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent