Wie gehe ich am besten vor?

2 Antworten

Deine Eltern sind bis zum Abschluss deiner Ausbildung auch Unterhaltspflichtig, sofern sie überhaupt genügend Geld haben. Wenn deine Eltern dir aber kein Geld geben wollen, sondern darauf bestehen, dir ein Zimmer und alles zuhause anzubieten, dann wirds schwierig. Natürlich könntest du über einen Rechtsanwalt gehen und alles, aber ob du das möchtest? Alleine den Stress und alles.

Während der Schulzeit hast du die Möglichkeit Schüler-Bafög zu beantragen. Aber das wird normalerweise nicht jegliche Kosten decken. Außerdem benötigt es meist noch einen Nachweis, wieso du nicht daheim leben kannst und es unzumutbar ist. Das könnte aber z.B. die Therapeutin machen.

Natürlich würde dir dann auch das Kindergeld zustehen, welches du zum Glück auch über das Amt direkt beantragen kannst. Aktuell bekommen es deine Eltern, da gibt es aber die Möglichkeit, dass es direkt an dich ausgezahlt wird, wenn du nicht mehr daheim lebst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufliche Erfahrung

Das Gymnasium ist weiter weg, also in einer anderen Stadt? hast Du denn schon eine Zusage? Ohne kannst Du kein Schüler-BaföG beantragen.

Dann musst Du da ja vorher eine Wohnung/WG suchen.

Dein Eltern sind Unterhaltspflichtig, sie müssten dir also Geld geben, wenn sie können. Ich denke, an Deiner Stelle solltest Du zuerst zum Jugendamt gehen, die sind auch noch zuständig, wenn Du 18 und in Ausbildung bist und können dich zumindest beraten.


silllybunnyyy 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 09:24

ich habe schon eine zusage !! und ich kann meine eltern nicht fragen weil die überhaupt nicht wollen dass ich ausziehe :( die sind sehr streng und würden mich hier behalten bis ich heirate und das ist ernst gemeint

also könnte ich schüler bafög beantragen wenn ich eine zusage bekommen habe ?

BaoaB  12.05.2025, 09:37
@silllybunnyyy

Du kannst auch normales Unterhalt betragen, da es dir zusteht. Wenn sie es nicht bezahlen kannst du gerichtlich vorgehen, den Anwalt kannst du dir bezahlen lassen (vorher abklären) oder eben einen pflichverteitiger holen.

Blindi56  12.05.2025, 16:07
@BaoaB

Man kann keinen Barunterhalt einklagen, wenn z. B. die Eltern nicht genug verdienen und gar nicht wollen, dass das Kind auszieht. Es steht Eltern frei, dem Kind Kost und Logis zu bieten. Es sei denn, das Verhältnis sei zerrüttet und das Kindeswohl gefährdet.

Aber das Kindergeld steht Dir zu, wenn Du nicht bei den Eltern wohnst (Abzweigungsantrag stellen). Das und SchülerBaföG kann man beantragen.