Wie funktioniert die Gewaltenteilung in der Weimarer Verfassung?

2 Antworten

Von der Gewaltenteilung spricht man, wenn die judikative Staatsgewalt (rechtssprechende Gewalt), die Exekutive (gewaltausführende Gewalt) und die Legislative (gesetzgebende Gewalt) voneinander unabhängig und getrennt sind. Erst dann kann man, nach der Staatstheorie von Montesquieu, von einer Demokratie sprechen.

Was Du meinst ist wahrscheinlich den Aufbau der Weimarer Verfassung. Hierzu eine Grafik: http://a137.idata.over-blog.com/2/45/60/20/weimarer-verfassung.jpg

Schlecht.

Die Justiz nutzte oft ihre verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit, um viel zu milde Urteile gegen rechtsradikale Gegner der Demokratie zu fällen - etwas, das bei den heutigen (bedingungslosen) Verteidigern der Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt ein bisschen in Vergessenheit geraten zu sein scheint.

Per Ermächtigungsgesetz des Reichstags konnte der Regierung erlaubt werden, Gesetze zu beschließen - etwas, das ansonsten eben dem Reichstag (der Legislative) zukam. Das war ein Einfallstor für das berühmte (allerdings erweiterte) Ermächtigungsgesetz, das Hitler den rechtlichen Ausbau der NS-Diktatur ermöglichte.