War der Artikel 48 der Weimarer Republik sinnvoll?

3 Antworten

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Um es mal so zu sagen, da du einen Vortrag darüber hältst: welche Meinungen vertrittst du denn - und warum?

Von deinen Positionen ausgehend, können wir dann Gedanken austauschen.  🙂  

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.
libellenzauber 
Fragesteller
 27.06.2017, 22:27

Ich bin schon der Meinung dass es nicht demokratisch war aber mir fällt es schwer dies in Worte zu fassen und richtig zu begründen. Klar könnte ich nochmal meine vorherigen Punkte aus der Präsentation sagen (z.B. Artikel 25, zu große Macht des Reichspräsidenten, ...) aber dann würde ich mich wiederholen. 

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ArnoldBentheim  28.06.2017, 20:04
@libellenzauber

Der Artikel 48 selbst, isoliert betrachtet, war meiner Ansicht nach nicht "undemokratisch". Denn entsprechende Maßnahmen des Reichspräsidenten waren "unverzüglich", so der Wortlaut, dem Reichstag mitzuteilen, der die präsidentialen Anordnungen auch wieder außer Kraft setzen konnte.

Das Problem war die Gesamtkostruktion der Verfassung bzw. ein Konstruktionsmangel. Der Artikel 48 konnte nämlich dann undemokratisch missbraucht werden, wenn es keinen Reichstag gab, weil der Reichspräsident ihn nach Art. 25 aufgelöst hatte! Die Verfassungsgeber haben diese Lücke in der Verfassung entweder nicht erkannt oder in Kauf genommen. Zwar gab es, wenn der Reichstag aufgelöst worden war, einen "Auswärtigen Ausschuss" und einen "Ständigen Ausschuss" (Art. 35), aber keiner dieser Ausschüsse erhielt Rechte gemäß Art. 48,3. Das war ein Fehler!

Wenn man überhaupt Undemokratisches benennen will, dann die Möglichkeit an sich, Grundrechte nicht nur einzuschränken, sondern zeitweise außer Kraft zu setzen. Im Grundgesetz, der Verfassung unserer Bundesrepublik, ist zwar auch eine Einschränkung von Grundrechten möglich, aber nicht, sie gänzlich außer Kraft zu setzen. So zumindest die Theorie.

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Suche mal unter "Notverordnung", da findest du viel pro und contra. Der Artikel 48 war zunächst nur für Staatskrisen und Notfälle gedacht. Er war aber zu unbestimmt und ungenau formuliert, so dass er immer weiter ausgelegt werden konnte. Da das Parlament sehr zersplittert war (es gab keine 5-Prozent-Hürde), hatten die wechselnden Regierungen selten eine Mehrheit und machten, um einigermaßen handlungsfähig zu bleiben, immer häufiger vom Artikel 48 Gebrauch. Das glich einem Missbrauch, die Bevölkerung blickte kaum noch durch. U. a. machten sich das die Nazis zunutze: Sie versprachen, "Ordnung zu schaffen".

Natürlich ist das hier eine vereinfachte und unvollständige Darstellung. Das ersetzt nicht die Recherche ...

Er wäre sinnvoll gewesen, wenn die Formulierung nicht so lasch gewesen wäre, sondern die Bedingungen zum Einsatz der Notverordnungen klar definiert gewesen wären.