Wie soll ich siese Aufgabe begründen?

3 Antworten

Da geht es um die Notverordnungen des Reichspräsidenten.

Einfach ausgedrückt wurde dem Reichspräsidenten damit eine enorme Macht zugestanden. In einem Notfall (der nicht genau definiert war, insofern konnte alles 'Notfall' sein, was man geneigt war als solchen zu bezeichnen) war es dem Reichspräsidenten möglich machte Grundrechte außer Kraft zu setzen und allgemein Verordnungen zu erlassen, die mir formellen Gesetzen gleichzusetzen waren ohne den 'Umweg' über die Legislative nehmen zu müssen.

Kurz gesagt hatte der Reichspräsident hiermit die Möglichkeit das Parlament zu entmachten bzw. 'kaltzustellen'.

Sophiealali 
Fragesteller
 09.05.2022, 19:23

Ich danke Ihnen sehr .

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Schau mal HIER:

Der Reichspräsident vertrat das Reich völkerrechtlich (Artikel 45) und hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte (Artikel 47). Nach Artikel 48 Abs. 1 traf er allein (notfalls auch militärische) Maßnahmen gegen ein Land, das die Verfassung oder Reichsgesetze verletzte (sog. Reichsexekution). Vor allem entschied er über den "Ausnahmezustand": Stellte er fest, dass "die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet" war, so durfte er gemäß Artikel 48 Abs. 2 die "nötigen Maßnahmen" treffen, das heißt das Militär im Innern einsetzen und sogar die wichtigsten Grundrechte "vorübergehend" außer Kraft setzen, nämlich Freiheit der Person (Artikel 114), Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 115), Postgeheimnis (Artikel 117), freie Meinungsäußerung (Artikel 118), Versammlungsfreiheit (Artikel 123), Vereinsfreiheit (Artikel 124) und Eigentumsrecht (Artikel 153). Der Reichstag konnte mit einfacher Mehrheit die Aufhebung dieser Maßnahmen verlangen (Artikel 48 Abs. 3). Ein Ausführungsgesetz nach Artikel 48 Abs. 5, mit dem sich die Gefahr eines Missbrauchs dieser diktatorischen Befugnisse des Reichspräsidenten hätte beseitigen lassen, kam nie zustande. Zwar bedurften alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler bzw. den zuständigen Reichsminister (Artikel 50); da aber der Präsident erheblichen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen konnte, war ein Versagen dieses Kontrollinstrumentes nicht auszuschließen.

Meiner Ansicht nach war die größte Schwachstelle in der Weimarer Republik das Fehlen einer Sperrklausel.

Es waren bis zu 15 Parteien im Parlament vertreten. Es wurde immer schwieriger stabile Koalitionen zu bilden. In den 14 Jahren Weimarer Republik musste neun Mal gewählt werden.

Wenn die Koalitionen stabiler gewesen wären, durch eine sinnvolle Sperrklausel zum Beispiel, wäre es wohl nicht so oft notwenig gewesen, zu Notverordnungen zu greifen.

Wir haben zum Beispiel eine Sperrklausel von 5 %.

https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_lifestyle/article197612647/25-48-53-Die-Fehler-der-Weimarer-Verfassung.html

In Israel liegt die Sperrklausel jetzt bei 3,25 %. Vor März 2014 lag sie bei 2 %. Meines Erachtens ist diese Sperrklausel immer noch ein wenig zu niedrig.

Es musste innerhalb eines Jahres drei Mal gewählt werden (2019/20), weil man keine sinnvollen Koalitionen bilden konnte.

Jetzt gibt's eine Koalition aus acht Parteien. Stabil ist auch etwas anderes. Es kriselte vor Kurzem bereits. Die nächste Regierungskrise mit nachfolgenden Neuwahlen ist quasi schon vorprogrammiert.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/305789/neuwahl-in-israel/

PS: Hätte unter Anderem gern Geschichte auf Lehramt studiert.

Woher ich das weiß:Hobby