Welche Gefahr lag in Artikel 48 der Weimarer Verfassung?

2 Antworten

Der Reichspräsident hatte zu viel Macht(er kann Grundgesetze ausser Kraft setzen(mit Notstandsverordnungen) und das Militär befehligen),der Reichsrat(in dem die Länder vertreten waren) zu wenig.Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen.Es gab keine 5% Klausel(viele kleine Parteien erschwerten die Koalitionsbildung).Man konnte keine Parteien verbieten(auch nicht solche mit extremen/verfassungswidrigen Gesichtspunkten).Man wollte sehr demokratisch sein ,dies schlug dann aber bekanntlich um zum NS-Regime.