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Antwort
Von der Gewaltenteilung spricht man, wenn die judikative Staatsgewalt (rechtssprechende Gewalt), die Exekutive (gewaltausführende Gewalt) und die Legislative (gesetzgebende Gewalt) voneinander unabhängig und getrennt sind. Erst dann kann man, nach der Staatstheorie von Montesquieu, von einer Demokratie sprechen.
Was Du meinst ist wahrscheinlich den Aufbau der Weimarer Verfassung. Hierzu eine Grafik: http://a137.idata.over-blog.com/2/45/60/20/weimarer-verfassung.jpg