Wie bekommt man ein Beschäftigungsverbot während der SS?

6 Antworten

Es tut mir sehr leid, das Du diese furchtbaren Erfahrungen gemacht hast.
Du solltest darüber mit deinem Frauenarzt sprechen, der wird von den Erlebnissen ja wissen und dir darauf hin ggf. ein BV attestieren. Erzähl ihm von deiner Angst und von der Tätigkeit und dann denke ich, sollte einem BV nichts im Weg stehen...

Also, es gibt im Mutterschutzgesetz bestimmte Passagen, die z.B. auch das Heben schwerer Lasten betreffen. Aber das muss nicht zwangsläufig in einem kompletten Beschäftigungsverbot enden, wenn Du anderweitig - z.B. im Büro - sinnvoll eingesetzt werden könntest. 

Eine Fehlgeburt in der 9. Woche ist bitter, aber hatte vermutlich andere Gründe als dein Job, oder? Die Totgeburt in der 40. Woche ist eine ganz andere Hausnummer! Mein Beileid! 

Ich kenne mich leider mit dem Thema Plazentainfarkt nicht aus - kann so etwas durch zu schweres Heben ausgelöst werden oder ist die Ursache dafür eher unklar? 

So oder so: Rede mit Deinem Frauenarzt über Deine Ängste! Vielleicht kann er / sie Dir diesbezüglich schon ein wenig Beruhigung liefern. Aber grundsätzlich gilt: Wenn, dann kommt das (totale oder teilweise/individuelle) Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt.

Alles Gute für Euch!!

Tut mit echt Leid das du schon zweimal ein Kind verloren hast. Ich hatte fünf Fehlgeburten zwischen meinen Kindern und ich hab jede Schwangerschaft normal gearbeitet. Sprech mit deinem Frauenarzt und mit deinem Chef. Als Schwangere hast du Rechte und dein AG Pflichten. Dein AG muß dir vorübergehend ein "leichter Arbeitsplatz" zur verfügung stellen und hat er keine "Ersatzstelle" so kannst du dich Krankschreiben lassen bzw. beurlauben lassen. Denk aber das ein Plazentainfarkt nicht wirklich von deiner Arbeit kommt sondern andere Ursachen hat. Drück dir jedenfalls ganz fest die Daumen das die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft und du bald ein gesundes Kind in den Armen hälst.

Es tut mir sehr leid, dass du mit deinen vorangegangenen Schwangerschaften so leidvolle Erfahrungen machen musstest.

Eine Fehlgeburt ist leider kein seltenes Ereignis, doch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine Berufstätigkeit daran schuld. Ebenso ist eine Plazentainsuffizienz nicht darauf zurückzuführen.

Jedoch kann ich deine Angst gut verstehen und nachvollziehen, dass ihr euch Sorgen macht.

In der Schwangerschaft bist du durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Zuerst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis deiner Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) deinen Arbeitsplatz prüfen und gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen,
Akkordarbeit usw. Dein Arbeitgeber kann dich dann auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der
untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich, darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hast du gegen deinen Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde und tolle Schwangerschaft und Geburt!


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Das sollte dein Frauenarzt einschätzen können.

Tut mir sehr leid, dass du schon zweimal sowas Schlimmes mitmachen musstest. Ich wünsche dir alles Gute für diese Schwangerschaft.