Bis wie viel Uhr darf ich schwanger arbeiten?
Hallo!
Ich bin jetzt in der 14. Woche schwanger (1. SS) und arbeite im Einzelhandel. Bei uns ist gegen 21:30 Uhr Feierabend. Ich habe allerdings schon öfter gelesen, dass man als Schwangere nur bis 20 Uhr arbeiten darf und dass eine amtliche Bescheinigung nötig ist um länger zu arbeiten. Mein Filialleiter konnte oder wollte mir dazu nichts sagen, deswegen frage ich hier mal!
Vielen lieben Dank im Vorraus.
4 Antworten
Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es in der Schwangerschaft weitere Einschränkungen: Sie darf 8,5 Stunden am Tag beziehungsweise 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten. Für Minderjährige gelten acht Stunden täglich und 80 Stunden in zwei Wochen. Mehrarbeit ist nicht gestattet.
Rechte am Arbeitsplatz in Schwangerschaft und Stillzeit Schwangerschaft in der Beschäftigung - Arbeitsrecht 2021Schau doch einfach mal ins Mutterschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
§ 5 Verbot der Nachtarbeit(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind.
§ 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr(1) Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 auf Antrag des Arbeitgebers genehmigen, dass eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigt wird, wenn
1.sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,
2.nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und
3.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Dem Antrag ist die Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 14 Absatz 1 beizufügen. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 1 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(2) Solange die Aufsichtsbehörde den Antrag nicht ablehnt oder die Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nicht vorläufig untersagt, darf der Arbeitgeber die Frau unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 beschäftigen. Die Aufsichtsbehörde hat dem Arbeitgeber nach Eingang des Antrags unverzüglich eine Mitteilung zu machen, wenn die für den Antrag nach Absatz 1 erforderlichen Unterlagen unvollständig sind. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung vorläufig untersagen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz der Gesundheit der Frau oder ihres Kindes sicherzustellen.
(3) Lehnt die Aufsichtsbehörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags ab, gilt die Genehmigung als erteilt. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber der Eintritt der Genehmigungsfiktion (§ 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes) zu bescheinigen.
(4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Wer in der Schwangerschaft arbeiten will, darf das – allerdings nicht zu lange und nicht immer:
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist erlaubt, wenn die Schwangere zustimmt.
- Zwischen 20 und 22 Uhr mit ärztlicher Genehmigung.
- Zwischen 20 und 6 Uhr darf der Arbeitgeber Schwangere nicht zur Arbeit verpflichten.
- Nach 22 Uhr dürfen Frauen im Mutterschutz nicht mehr arbeiten.
- Nachtarbeit ist verboten.
- Zwischen Feierabend und erneutem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden liegen.
- Im Wochendurchschnitt darfst du nicht länger als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten; Minderjährige im Mutterschutz sogar nur 8 Stunden.
Quelle:
Im Einzelhandel dürfte es doch kein Problem sein, dich so einzusetzen, dass du früher Feierabend haben kannst
Da wir nur eine gewisse „Stundenanzahl“ in der Woche verbrauchen dürfen sind wir abends manchmal nur zu 3. oder selten sogar zu 2.. Zudem haben wir noch eine Auszubildende die unter 18 ist, für meinen Chef also schon ein Problem.
Ich arbeite gerne, sonst wäre ich auch schon im BV, aber der lange Weg abends (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ca. 1 Stunde bis 1 1/2 Stunden) macht mir wirklich zu schaffen. Da macht es schon viel aus eine Stunde eher Feierabend zu haben.