Wie & wo melde ich mich gesund?
Ich bin noch bis einschließlich Morgen wegen Grippe krank geschrieben. Ich bin aber heute wieder fit und möchte Morgen wieder zur Berufsschule gehen (Blockwochen-Unterricht). Mein Lehrer hat das Attest schon erhalten. Jetzt habe ich mal gehört, aus versicherungsrechtlichen Gründen muss man sich gesund melden, wenn man wieder arbeiten/zur Schule geht vor Ablauf der Krankmeldungszeit auf dem Attest. Wie genau verhalte ich mich nun korrekt?
6 Antworten
Ach ja, das tolle Märchen mit Krankschreiben und man nicht arbeiten gehen darf, wegen kein Versicherungsschutz, verboten usw usw.
Glaubte ich lange, weil jeder das sagte. Nun dann fing ich an, selbst nachzuforschen und vergiss es! Man verliert keinen Versicherungsschutz noch sonst was. Sagen selbst die Berufsgenossenschaften und die müssen es wissen. Gehe einfach morgen zu Schule und lass dir nicht einreden, das wäre verboten. Rechtsirrtümer sind einfach nicht totzubekommen!
Vielen Dank. Kam mir gleich bescheuert vor, aber ich habe schonmal erlebt, dass ich früher zur Arbeit zurück kam und mein Chef dann herumheizte, er müsse das jetzt mit der Personalabteilung klären und die würden das mit der Krankenkasse regeln.
Nach euren Infos - einfach nur bescheuert. Dann gehe ich Morgen ganz normal wieder hin. Danke euch!
Hallo.
Bei einer bestehenden Kränkung und vorzeitiger Aufnahme der Tätigkeit weil du dich wieder gesund fühlst, brauchst du dich nicht wieder anmelden, du kannst einfach deine Tätigkeit wieder aufnehmen. Dennoch empfehle ich, den Arbeitgeber kurz zu informieren auch deshalb, damit er dich wieder in die Dienstag wieder mit einsetzenden.
Liebe Grüße, FlyingDog
Das habe ich letztens noch bei meinem Hausarzt erfragt: Eine Gesundmeldung ist nicht nötig!
Du kannst einfach wieder in die Berufsschule gehen und im Sekretariat bescheid geben, dass du wieder da bist.
Ein Versicherungsproblem besteht da definitv nicht.
Die Krankschreibung endet automatisch am letzten Tag. Wenn du wieder gesund bist, gehst du normal wieder zur Schule. Meldung nicht nötig.
Du brauchst Dich nicht gesundmelden.
Du bist sogar verpflichtet, wieder zu arbeiten (resp. in den Schulunterricht zu gehen), sobald Du wieder gesund bist.
Korrekt! Siehe auch hier:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschreibung-ist-das-erlaubt/