Krankmeldung Ausbilung und Berufsschule?

3 Antworten

Du bist vom Arzt "arbeitsunfähig" geschrieben. Wenn Dich Deine Krankheit nicht am Berufsschulbesuch hindert, sag im Betrieb dass Du zwar nicht arbeiten kannst, aber den Unterricht nicht versäumen möchtest und zur Berufsschule gehst.

Das funktioniert. Die AU-Bescheinigung gilt für den Betrieb, die Berufsschule kannst Du trotzdem besuchen.

Bei uns im Betrieb haben das Azubis auch schon ab und zu gemacht. Erst letztes Jahr hat sich eine Azubine den Arm gebrochen. Mit Arbeit war da nichts, den Unterricht konnte sie aber besuchen.

Wenn du krankgeschrieben bist, musst du zuhause bleiben - egal ob zur Arbeit oder zur Berufsschule.

Über das Ende der Krankschreibung sollte der Betrieb ja an sich auch von dir informiert worden sein. Zur Sicherheit ist es aber nie ein Fehler, noch mal anzurufen und darauf hinzuweisen.

Beides hat u.a. auch versicherungsrechtliche Gründe.

Ja gesund melden, Schulzeit ist Arbeitszeit. Falls du nur zur Schule gehst und danach wieder krank musst du das deinem Betrieb genau so melden.