Widerspruch gegen Nichtversetzung?

2 Antworten

"ich denke es liegt an sehr vielen Fehltagen"

Denken ist nicht wissen, außerdem wäre es mal ganz interessant zu wissen ob diese Stunden/Tage entschuldigt gewesen sind.

  • Wenn deine Fehlzeiten entschuldigt sind (z. B. durch Atteste oder ärztliche Bescheinigungen), darf die Schule dich nicht als "schuldhaft fehlend" einstufen. Das ist rechtlich wichtig.
  • Es ist nicht erlaubt, jemanden allein dafür zu benachteiligen, dass er z. B. krank war.

Wichtig zu wissen ist aber auch :

  • Wenn du so oft gefehlt hast, dass deine Leistungen nicht mehr bewertet werden konnten (weil du z. B. kaum an Klassenarbeiten, mündlicher Mitarbeit etc. teilgenommen hast), kann das zur Nichtversetzung führen.
  • Begründung: Die Schule muss feststellen können, ob du das Klassenziel erreicht hast – das geht nur mit ausreichender Leistungsbewertung.

Daher wäre es erstmal wichtig zu erfahren ob dieser Grund stimmt oder nicht, daher :

  • Eine mündliche oder schriftliche Begründung von der Schule sofort einzufordern, du hast ein RECHT auf Begründung.
  • Sollte es verweigert werden die Schule auf : " Akteneinsicht (§ 29 VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz, sinngemäß in allen Ländern)." hinweisen

Nun zu deiner Frage zum widerspruch :

  • Du kannst, bzw eher deine Eltern können widersprechen. Das gilt in allen Bundesländern, denn eine Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt – und gegen Verwaltungsakte steht dir das Rechtsmittel des Widerspruchs zu.
  • Du musst innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen, das am besten Schriftlich per Brief, und auch per Einschreiben.

Zum Schluss, nur wegen Fehltage eine Versetzung zu verweigern ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich, daher wird hier was verheimlicht oder nicht die ganze Story erzählt

Die Lehrer machen das ja aus Verantwortung dir gegenüber!

Dein schulischer Weg kann so nicht fortgesetzt werden und die Extrarunde gibt dir bestimmt die nötige Zeit, besser zu werden.